Sachverhalt:
Der Eigenbetrieb Gemeindewasserwerk unterliegt als Wirtschaftsbetrieb der öffentlichen Hand der Prüfungspflicht durch die Gemeindeprüfungsanstalt. Diese lässt die Prüfung durch öffentlich bestellte Wirtschaftsprüfer vornehmen. Die mit der Prüfung des Wasserwerkes der Gemeinde Reichshof des Geschäftsjahres 2012 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Elster & Dr. Dietrich, Reichshof - Odenspiel, hat die Prüfung durchgeführt und ihren Bericht erstellt. Einzelheiten werden in der Sitzung vorgetragen.
Anlagen:
Bilanz 2012 des Wasserwerkes der Gemeinde Reichshof,
Gewinn- und Verlustrechnung 2012 des Wasserwerkes der Gemeinde Reichshof,
Anlagennachweis 2012 des Wasserwerkes der Gemeinde Reichshof.
Beschlußvorschlag:
Der Werksausschuss empfiehlt / Der Gemeinderat beschließt gemäß § 26 Eigenbetriebsverordnung
Die Feststellung des Jahresabschlusses 2012 des Wasserwerkes der Gemeinde Reichshof. Der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt.
Der Jahresüberschuss in Höhe von 29.846,65 € wird wie folgt verwendet:
Jahresüberschuss |
29.846,65 |
Abdeckung des Verlustvortrages |
0,00 € |
Eigenkapitalverzinsung |
-19.650,00 € |
Zuführung zu anderen Gewinnrücklagen |
10.196,65 € |
Leitbildbezug:
Der nach Abführung der Eigenkapitalverzinsung verbleibende Jahresüberschuss wird in die Gewinnrücklage eingestellt und dokumentiert das Leitbild des wirtschaftlichen Handelns des Gemeindewasserwerkes.