Betreff
Erneuerung der Verrohrung des Ersbaches - Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
Vorlage
2009/00391/
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:


Baumaßnahme: Erneuerung Ersbachverrohrung

Haushaltsmittel. 5.000043.700

Die Maßnahme Erneuerung der Ersbachverrohrung ist im Haushaltsplan 2012 mit 400.000,-€ veranschlagt.

Die Submission ergab Mehrkosten von 104.000,-€ die bereits durch Umfinanzierungen mehreren Haushaltsstellen gedeckt wurden.

Die Erneuerung der Ersbachverrohrung erfolgt aus hydraulischen Gründen. Bei entsprechenden Hochwasserereignissen werden anliegende Gebäude überflutet.

Abschnitte der Verrohrung die entsprechend ausreichend große Rohrprofile hatten, wurden bereits 2007 mit einer Kamera begutachtet und sollten aus Kostengründen nicht erneuert werden.

Wegen der Prüfung einer möglichen Kostenerstattung durch den Aggerverband wurde die Planung aus dem Jahr 2007 zunächst nicht ausgeführt. Nach einer weiteren Überflutung eines Gebäudes hat die Versicherung der Gemeinde die kurzfristige Erneuerung der Verrohrung durch die Gemeinde gefordert.

Nach der Freilegung der der angrenzenden zu erneuernden Profile wurde jedoch festgestellt, das sich der bauliche Zustand der Durchlassprofile die zunächst in der Planung als verbleibend definiert wurden, so schlecht ist, das auch dies auf einer Länge von 16,5 m zu erneuern sind.

Hierzu entstehen Mehrkosten von 83.000,- €



Überplanmäßige Aufwendungen bedürfen nach § 83 Abs. 2 der Gemeindeordnung NW in Verbindung mit der Betragsgrenze von 26.000 Euro in § 7 Abs. 1 der gemeindlichen Haushaltssatzung 2012 der vorherigen Zustimmung des Gemeinderates.




Gemäß § 60 Abs 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der zuzeit gültigen Fassung, in Verbindung mit § 10 der Hauptsatzung der Gemeinde Reichshof vom 02.11.2004, wird der vorgenannte Beschluss durch Dringlichkeitsentscheidung herbeigeführt.


Diese Auftragsvergabe kann aufgrund von Planungserweiterungen und Lieferzeiten für Profile der Bachverrohung der laufenden Baumaßnahme nicht aufgeschoben werden.


Diese Dringlichkeitsentscheidung ist dem Gemeinderat in seiner nächsten ordentlichen Sitzung zur Genehmigung vorzulegen.



Denklingen, den 11.10.2012



Der Bürgermeister Ratsmitglied

In Vertretung




- Roos - - Osterberg -

Beschlussvorschlag:


Der Rat der Gemeinde Reichshof genehmigt den Dringlichkeitsentscheid vom 11.10.2012 gemäß § 60 GO NW i.V.m. § 10 der Hauptsatzung der Gemeinde Reichshof und stimmt dem derzeit absehbaren überplanmäßigen Aufwand von 83.000 Euro nach § 83 Abs. 2 Gemeindeordnung NW in Verbindung mit § 7 Abs. 1 der Haushaltssatzung 2012 zu.




Leitbildbezug:


Die Erneuerung der Verrohrung des Ersbaches schützt den Siedlungsbereich vor Schäden durch erhöhte Niederschlagsmengen und ermöglicht die weitere Straßennutzung. Somit werden die im Leitbild formulierten Kernaussagen zur Infrastruktur und zum Sicherheitsbedürfnis der Bürger berührt.