Betreff
Fortschreibung Frauenförderplan für die Gemeinde Reichshof
Vorlage
2009/00372/
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:


Der hier vorliegenden Fortschreibung des Frauenförderplans für die Jahre 2012 bis 2015 liegt das im November 1999 vom Landtag beschlossene Landesgleichstellungsgesetz (LGG) zugrunde. Das LGG hat die Durchsetzung des Grundrechts der Gleichberechtigung von Frauen und Männern in der Gesellschaft und insbesondere im öffentlichen Dienst in Nordrhein-Westfalen zum Ziel.


Gemäß § 5 a Absatz 4 LGG NW ist der Frauenförderplan vom Rat zu beschließen.


Der Personalrat wurde gem. § 72 LPVG beteiligt und hat der Fortschreibung zugestimmt.

Anlagen:


Frauenförderplan 2012-2015

Beschlussvorschlag:


Der Rat der Gemeinde Reichshof beschließt die Fortschreibung des Frauenförderplans 2012 – 2015