Betreff
Bestellung des Wehrführers und eines stellvertretenden Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Reichshof
Vorlage
2009/00332/
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:


- Die Amtszeit des Wehrführers Hans-Uwe Koch endet am 28.05.2012.


- Durch das vorgeschriebene, aus Altersgründen bedingte Ausscheiden des Herrn Gerd Prinz ist eine personelle Neubesetzung des stellvertretenden Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Reichshof notwendig.


Nach dem Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) vom 10.02.1998, zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.12.2009, werden der Leiter der Freiwilligen Feuerwehr (Wehrführer) und bis zu zwei Stellvertreter (stellvertretende Wehrführer) auf Vorschlag des Kreisbrandmeisters für die Dauer von 6 Jahren durch Ernennung zum Ehrenbeamten be-stellt.


Am 18.03.2012 erfolgte die Anhörung der aktiven Feuerwehr der Gemeinde Reichshof, die gemäß § 11 Abs. 1 FSHG vorgeschrieben ist. Die Anhörung wurde vom Kreisbrandmeister Hans Peter Twilling durchgeführt.


Die Freiwillige Feuerwehr und der Kreisbrandmeister schlagen vor, Herrn Hans-Uwe Koch erneut zum Wehrführer und Herrn Rüdiger Schöler zum stellvertretenden Wehrführer auf die Dauer von 6 Jahren zu bestellen.

Anlage: Schreiben des Kreisbrandmeisters

Beschlussvorschlag:


Der Rat der Gemeinde Reichshof beschließt, Herrn Gemeindebrandinspektor Hans-Uwe Koch zum Wehrführer und Herrn Gemeindebrandinspektor Rüdiger Schöler zum stell-vertretenden Wehrführer auf die Dauer von 6 Jahren zu bestellen und zwar vom 19.04.2012 bis zum 18.04.2018.