Betreff
Einkauf von Streusalz zur Einlagerung als Vorratshaltung
Vorlage
2009/00245/
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:


In den beiden Winterzeiten 2009/10 und 2010/11 kam es zu erheblichen Lieferengpässen und -verzögerungen nach erfolgter Streusalzbestellung. In der Sitzung des Bau-, Planung-, Verkehrs- und Umweltausschusses wurde am 19.05 2011 letztmalig hierzu berichtet.


Als Konsequenz hieraus wird nun kurzfristig die Anmietung einer zusätzlichen Lagerfläche, die sich in der ehemaligen "Reichshofkaserne" in Wildbergerhütte befindet, vorgenommen.

Für das Auffüllen des eigenen Lagerbereiches im Bauhof und der neuen Lagerfläche sollen unter Ausnutzung des erfahrungsgemäß günstigen Preisniveaus in den Sommermonaten Streusalzbestellungen erfolgen. Hierdurch entstehen zusätzliche Aufwendungen in Höhe von einmalig ca. 50.000 Euro.


Im Haushaltsplan 2011 wurden im Produkt 1.54.17.02 Straßenreinigung 76.000 Euro für die Streusalzbeschaffung eingeplant. Aufgrund des strengen Winters 2010/11 sind diese Haushaltsmittel bereits verfügt. Als Ist-Ausgabe wurden bisher 155.175,41 Euro im Jahr 2011 geleistet, davon 19.048,62 Euro überplanmäßig.


§ 83 Abs. 2 Gemeindeordnung NW bestimmt u. a., dass erhebliche überplanmäßige Aufwendungen der vorherigen Zustimmung des Rates bedürfen. Als erhebliche überplanmäßige Aufwendung gelten nach § 7 Abs. 1 der Haushaltssatzung 2010 Aufwendungen von mehr als 26.000 Euro.


Beschlussvorschlag:


Der Gemeinderat stimmt einer überplanmäßigen Aufwendung von 50.000 Euro nach § 83 Abs. 2 Gemeindeordnung NW in Verbindung mit § 7 Abs. 1 der Haushaltssatzung 2011 zu.