Betreff
Bestellung eines Schriftführers
Vorlage
2009/00177/
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Gemäß § 52 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung hat der Rat einen Schriftführer zu bestellen, der über die im Rat gefassten Beschlüsse eine Niederschrift aufnimmt. Der Bürgermeister und der Schriftführer unterzeichnen die Niederschrift.

Es muss dafür gesorgt werden, dass kein Tagesordnungspunkt behandelt wird, ohne dass ein bestellter Schriftführer anwesend ist.


In der konstituierenden Sitzung vom 28.10.2009 hat der Rat Herrn Jens Birkholz zum Schriftführer sowie Frau Ursula Valbert zur stellvertretenden Schriftführerin bestellt. Aufgrund personeller Veränderungen im Bereich Ratsbüro soll nun Herr Philipp Schwarz als weiterer stellvertretender Schriftführer bestellt werden.

Beschlussvorschlag:

Der Rat bestellt Herrn Philipp Schwarz rückwirkend zum 15.11.2010 als weiteren stellvertretenden Schriftführer.