Betreff
Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes für die Jahre 2011 bis 2016
Vorlage
2009/00167/
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Gemeinden, Kreise und Landschaftsverbände sind, soweit sie nach § 78 Schulgesetz Schulträgeraufgaben zu erfüllen haben, verpflichtet, zur Sicherung eines gleichmäßigen und alle Schulformen und Schularten umfassenden Bildungs- und Abschlussangebots für ihren Bereich eine mit den Planungen benachbarter Schulträger abgestimmte Schulentwicklungs-planung zu betreiben.

Der letzte Schulentwicklungsplan der Gemeinde Reichshof für den Zeitraum 2005 bis 2010 läuft ab und ist nun gem. § 10 b Abs.1 Schulverwaltungsgesetz fortzuschreiben.

Die Verwaltung hat daher den Schulentwicklungsplan für die Jahre 2011 bis 2016 fortgeschrieben und mit den benachbarten Schulträgern das Abstimmungsvefahren durchgeführt. Desweiteren wurde den Schulleitungen der Gesamtschule und der 4 Grundschulen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Es ergaben sich keine Einwände.

Der Schulentwicklungsplan wird nunmehr zum zweiten Mal aus Kostengründen von der Schulverwaltung erstellt.

Der zuständige Sachbearbeiter, Herr Frommhold erläutert den Schulentwicklungsplan in seinen wesentlichen Punkten.







Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss empfiehlt / der Rat beschließt

den Schulentwicklungsplan für die Jahre 2011 bis 2016 fortzuschreiben.