Betreff
Satzung der Gemeinde Reichshof gemäß § 61a Absatz 5 Wassergesetz für das Land NRW (Landeswassergesetz -LWG-) zur vorgezogenen Dichtheitsprüfung von Grundstücksentwässerungsanlagen im Bereich der Ortslagen Heidberg, Wildbergerhütte, Welpe, Hespert undNeumühle
Vorlage
2009/00149/
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:


Am 01.03.2010 ist das neue Wasserhaushaltsgesetz (BGBl. I 2009, S. 2585 ff.) in Kraft getreten und am 31.03.2010 der § 61a Abs. 6 LWG NRW um die Sätze 3 bis 9 ergänzt worden (GV. NRW., S. 185 ff.). Die Präambel ist daher entsprechend anzupassen und auf die neuen gesetzlichen Rechtsgrundlagen (§§ 60, 61 WHG und § 61a LWG NRW neue Fassung) zu verweisen.



Der geänderte Satzungstext ist als Anlage beigefügt. Änderungen sind fett und kursiv gedruckt.


Anlagen:


Geänderter Satzungstext

Auszug aus der Mustersatzung

Beschlussvorschlag:


Der Werksausschuss Wasser / Abwasser empfiehlt / der Rat beschließt den I. Nachtrag zur Satzung gemäß § 61 a Absatz 5 Wassergesetz für das Land NRW (Landeswassergesetz -LWG-) zur vorgezogenen Dichtheitsprüfung von Grundstücksentwässerungsanlagen im Bereich der Ortslagen Heidberg, Wildbergerhütte, Welpe, Hespert und Neumühle.