Betreff
Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage der Gemeinde Reichshof (Entwässerungssatzung) vom 16.12.2009
Vorlage
2009/00148/
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:


Am 01.03.2010 ist das neue Wasserhaushaltsgesetz (WHG - BGBl. I 2009, S. 2585 ff.) und am 31.03.2010 das geänderte und an das neue WHG angepasste Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen in Kraft getreten (LWG - GV. NRW., S. 185 ff.). In § 54 WHG ist der Abwasserbegriff erstmals bundeseinheitlich geregelt und definiert. Die Abwasserdefinition in § 51 Abs. 1 LWG NRW findet deshalb ab dem 01.03.2010 keine Anwendung mehr. Die Präambel ist entsprechend anzupassen.



Wie schon bei der Beschlussfassung zur 5. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes (Vorlage 2009/00102/) angekündigt, ist § 8 der Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage neu zu fassen. Damit können notwendige Maßnahmen an Straßen von den jeweiligen Straßenbaulastträgern gefordert werden, wenn das Niederschlagswasser wegen seiner Verschmutzung vorbehandelt werden muss (sog. Trenn-Erlass – Runderlass „Anforderungen an die Niederschlagsentwässerung im Trennverfahren“ vom 26.05.2004).



§ 16 Abs. 2 ist den neuen gesetzlichen Regelungen anzupassen.



Der geänderte Satzungstext ist als Anlage beigefügt. Änderungen sind fett und kursiv gedruckt.


Anlagen:


Geänderter Satzungstext

Beschlussvorschlag:


Der Werksausschuss Wasser / Abwasser empfiehlt / der Rat beschließt den I. Nachtrag zur Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage der Gemeinde Reichshof (Entwässerungssatzung) vom 16.12.2009.