Betreff
Einziehung eines öffentlichen Fußweges in Wildbergerhütte
Vorlage
2009/00140/
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:


Der oben genannte Öffentliche Fußweg wurde im Flurbereinigungsverfahren Odenspiel als Öffentlicher Fußweg gewidmet.


Die Einziehung wurde von dem Eigentümer des benachbarten Flurstückes Nr. 70/1 beantragt. Dieser beabsichtigt die Teilfläche des Weges zu erwerben. Die einzuziehende Fläche ist in dem Lageplan, der dem Satzungsentwurf als Bestandteil der Satzung beigefügt ist, schraffiert dargestellt.

Der Weg ist in der Örtlichkeit nicht mehr vorhanden.


Die Absicht der Wegeeinziehung wurde im Reichshofkurier vom 07.08.2010 bekannt gemacht. Des Weiteren wurden die Eigentümer der Grundstücke, die unmittelbar an den Fußweg grenzen, und der zuständige Ortsvorsteher über die Angelegenheit unterrichtet.


Es wurden keine Einwende von Anliegern oder dem Ortsvorsteher erhoben.


Es wird daher vorgeschlagen, das Einziehungsverfahren für die Teilfläche des oben genannten Wegs durchzuführen.


Ein Öffentlicher Fußweg, der im Rahmen einer Flurbereinigung gewidmet wurde, kann nur per Satzungsbeschluss wieder eingezogen werden. Diese Satzung ist als Anlage 1 beigefügt.


Die beschlossene Satzung ist dem Landrat als Untere Staatliche Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen. Nach Genehmigung durch den Landrat und dem entsprechenden Veröffentlichungsverfahren tritt die Satzung mit dem Tage ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.



Anlagen:


Satzungsentwurf mit Lageplan

Übersichtsplan

Beschlussvorschlag:


Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat zu beschließen / der Rat beschließt die Einziehung eines Teiles des Öffentlichen Fußweges in Wildbergerhütte, Gemarkung Wildberg-Erdingen, Flur 19, Flurstück Teil aus 83. Der als Anlage 1 beiliegende Satzungsentwurf wird als Satzung beschlossen.