Betreff
Restrukturierungskonzept, Ausfallbürgschaft und Folgekostensituation für das monte mare Reichshof Freizeitbad in Eckenhagen
Vorlage
2009/00139/
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 31.08.2010 nach Vorstellung der Planungen zur Restrukturierung des Freizeitbades durch die Firma monte mare und Vorstellung der Ergebnisse der Begutachtung der Planungen und Kostenschätzungen durch die constrata Ingenieurgesellschaft folgenden Beschluss gefasst:


Die Investitionssumme für den Rückbau, den Umbau und die Sanierung des Freizeitbades in Eckenhagen (inkl. der Parkplatzerweiterung und der Architekten/Ingenieurhonorare) darf 5,0 Mio. Euro (ohne MWST) nicht übersteigen.

Die Deckelung des Investitionsvolumens für den Bad- sowie Sauna- und Wellnessbereich des Freizeitbades auf einen Festpreis ist mit der Maßgabe verbunden, dass Zusatzkosten während der Bauphase nicht akzeptiert werden.

Die Honorarvereinbarung ist mit der Zielsetzung einer weiteren Kosteneinsparung nachzuverhandeln.


Die Ergebnisse der weiteren Planungen und Berechnungen im Sinne der vorgenannten Ausführungen sind dem Haupt- und Finanzausschuss am 5.Oktober 2010 mit der Folgekostenberechnung und der Ermittlung des zukünftigen Betriebskostenzuschusses zur endgültigen Beratung und Entscheidungsfindung vorzulegen.

Die Folgekostenberechnungen sollen eine getrennte Sichtweise auf den originären Badbereich und den Sauna- und Wellnessbereich ermöglichen.“


Die Vertreter der monte mare Gruppe werden in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses den aktuellen Stand der Planungen auf der Grundlage des Ratsbeschlusses vom 31.08.2010 vorstellen.


Gleichzeitig werden die Folgekostensituation und die Höhe des zukünftigen Betriebskostenzuschusses dargelegt.


Der Haupt- und Finanzausschuss berät den Sachverhalt und trifft aufgrund der Ermächtigung durch den Gemeinderat eine endgültige Entscheidung.


Nach der Realisierung des Projektes wirkt es sich auf den zukünftig von der Gemeinde Reichshof zu tragenden Betriebskostenzuschuss kostenmindernd aus, wenn durch die Übernahme einer Ausfallbürgschaft bei der Kreditaufnahme durch die monte mare Reichshof Freizeitbad GmbH & Co. KG Kommunalkreditkonditionen erreicht werden können.

Die Möglichkeit der 90%igen Verbürgung ergibt sich aus dem europäischen Recht und ist in dieser Form bis 31.12.2010 befristet. Die Regelung wurde im EUU-Amtsblatt vom 07.04.2009 (2009/C 83/1) veröffentlicht.


Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

  1. Der Haupt- und Finanzausschuss ermächtigt die Vertreter der Gemeinde Reichshof im Aufsichtsrat (Gennies und Gries), der monte mare Reichshof Freizeitbad GmbH & Co. KG der Erteilung eines Planungsauftrages zur Restrukturierung des Freizeitbades inkl. Parkplatzbau bis zu einer Investitionssumme von Netto 5,0 Mio. € zuzustimmen. In dieser Summe sind die Architekten- und Ingenieurhonorare enthalten.

  2. der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Berechnungen zu den Folgekosten und dem zukünftigen Betriebskostenzuschuss zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, diese Werte in den Haushaltsplanentwurf 2011 bis 2014 aufzunehmen.

  3. der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat zur Beschlussfassung / der Gemeinderat beschließt die Übernahme einer Ausfallbürgschaft in Höhe von 90% der Netto-Investitionssumme von 5 Mio. Euro für die Planung und die Durchführung der Restrukturierung des Freizeitbades inkl. Parkplatzbau.