Betreff
Einziehung einer Teilfläche eines Öffentlichen Weges in Wehnrath
Vorlage
2009/00113/
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:


Der oben genannte Weg wurde im Flurbereinigungsverfahren Heischeid als Öffentlicher Weg gewidmet.


Die Einziehung wurde von dem Eigentümer der benachbarten Flurstücke Nr. 259 und 265 beantragt. Dieser beabsichtigt, den Teil der Wegefläche zu erwerben, der an diese Grundstücke grenzt. Ein weiterer Teil der Wegefläche soll eingezogen werden, aber vorerst im Besitz der Gemeinde bleiben. Die insgesamt einzuziehende Teilfläche des Weges ist in dem beiliegenden Lageplan (Anlage 2) schraffiert dargestellt.

Der Weg ist in der Örtlichkeit vorhanden und wird von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen genutzt. Wie bereits in der Sitzung am 19.04.2010 im Rahmen der Einleitung des Bebauungsplanverfahrens angekündigt, ist geplant, den Kastanienweg wieder in der Art herzurichten, dass dieser statt des hier zu behandelnden Weges von land- und forstwirtschaflichen Fahrzeugen befahren werden kann.


Die Absicht der Wegeeinziehung wurde im Reichshofkurier vom 03.04.2010 bekannt gegeben und an der Bekanntmachungstafel im Rathaus vom 06. bis 13.04.2010 ausgehangen sowie zur gleichen Zeit im Internet auf der Homepage der Gemeinde bekannt gegeben. Desweiteren wurde der zuständige Ortsvorsteher über die Angelegenheit unterrichtet.


Der Ortsvorsteher hat im Namen der Bewohner von Wehnrath den Einwand erhoben, dass land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge bei Einziehung des Weges einen weiten Umweg über die Wiehler Straße / Landstraße ins Gewerbegebiet auf sich nehmen müssen. Das Schreiben des Ortsvorstehers ist in Kopie als Anlage beigefügt. Wie bereits erläutert, wird diesem Einwand durch eine Wiederherrichtung des Kastanienweges abgeholfen.


Es wird daher vorgeschlagen, das Einziehungsverfahren für den oben genannten Weg durchzuführen.


Ein Öffentlicher Weg, der im Rahmen einer Flurbereinigung gewidmet wurde, kann nur per Satzungsbeschluss wieder eingezogen werden. Diese Satzung ist als Anlage 1 beigefügt.


Die beschlossene Satzung ist dem Landrat als Untere Staatliche Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen. Nach Genehmigung durch den Landrat und dem entsprechenden Veröffentlichungsverfahren tritt die Satzung mit Ablauf des letzten Tages der Aushangfrist der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung in Kraft.

Anlagen:


Anlage 1: Satzungsentwurf

Anlage 2: Lageplan

Anlage 3: Übersichtsplan

Anlage 4: Schreiben des Ortsvorstehers

Beschlussvorschlag:


Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat zu beschließen / der Rat beschließt die Einziehung einer Teilfläche des Öffentlichen Weges in Wehnrath, Gemarkung Sinspert, Flur 2, Flurstück 256. Der als Anlage 1 beiliegende Satzungsentwurf wird als Satzung beschlossen.