Betreff
69. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Ortslage Eckenhagen und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 41 „Eckenhagen – Wohngebiet Mähbach„ hier: a) Auswertung und Abwägung der vorgebrachten Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit, derBehörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange b) Beschlussfassung des FNP c) Satzungsbeschluss
Vorlage
2009/00110/
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 11.03.2010 die Verwaltung beauftragt, die Offenlage sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.


Die Bauleitplanentwürfe lagen in der Zeit vom 20.04.2010 bis 20.05.2010 öffentlich aus. Von Seiten der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen. Die vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus den Beteiligungen nach §§ 3 und 4 BauGB sind in der Anlage beigefügt.


Die Verwaltung schlägt vor, die eingegangenen Anregungen abzuwägen und die 69. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie den Bebauungsplans Nr. 41 mit Textteil und Begründung als Satzung zu beschließen.


Die Verwaltung wird beauftragt, das Genehmigungsverfahren nach § 6 BauGB einzuleiten.

Anlagen:

  • Bebauungsplan mit Textteil und Begründung

  • Städtebaulicher Vertrag

  • Flächennutzungsplan mit Begründung

  • Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit

Stellungnahmen der Verwaltung

Beschlussvorschlag:

a) Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat / der Rat nimmt Kenntnis von der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3, und 4 Baugesetzbuch (BauGB) und wägt die vorgebrachten Stellungnahmen entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung ab.


b) Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat / der Rat beschließt, den ihm vorgelegten Entwurf der Flächennutzungsplanänderung als 69. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Reichshof. Der Bürgermeister wird beauftragt, die 69. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 BauGB der Höheren Verwaltungsbehörde (Bezirksregierung Köln) zur Genehmigung vorzulegen und alsdann gemäß § 6 Abs. 5 BauGB wirksam werden zu lassen.


c) Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat / der Rat beschließt den Bebauungsplan Nr. 41 „Eckenhagen – Wohngebiet Mähbach“ als Satzung.