Betreff
Errichtung von Kunstrasenplätzen in der Gemeinde Reichshof hier: Finanzierung und Kostenbeteiligung
Vorlage
2009/00104/
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 15.12.2009 einstimmig die Verwaltung beauftragt, eine Konzeption zur Realisierung von Kunstrasenplätzen in der Gemeinde Reichshof gemeinsam mit den Sportvereinen nach folgenden Zielsetzungen zu erarbeiten:


  • Errichtung eines Kunstrasenplatzes in einem mittelfristigen Zeitraum und anschließend weiterer Kunstrasenplätz

  • Herstellung der Kunstrasenplätze in einem mittleren Standard unter Federführung der Gemeindeverwaltung Reichshof, unter Berücksichtigung der Schulinteressen

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  • Erreichung einer deutlichen Strukturbereinigung bei der Anzahl der Sportplätze

  • Eine Fusion weiterer Sportvereine ist zur Realisierung eines zukünftigen Kunstrasenprojektes zwingend erforderlich

  • Nennenswerte Beteiligung der Vereine bei der Finanzierung und

Unterhaltung der Kunstrasenplätze

  • Erstellung eines Finanzierungs- und Nutzungskonzeptes im Jahr 2010

  • Gremienberatung und Ratsentscheidung zur gemeindlichen Finanzierungsbeteiligung im Jahr 2010 für die Finanzplanung der Folgejahre

Realisierung eines ersten Kunstrasenplatzes möglichst im Jahr 2011


Ausgehend von der Beschlusslage wurde von der Verwaltung ein Baukonzept erarbeitet, das die Herstellung unter Berücksichtigung eines mittleren Standards beinhaltet. Dieses Bau- und Kostenkonzept wurde am 2.3.2010 im Schulausschuss, am 11.3.2010 im Bauausschuss und am 25.3.2010 im Rat beraten und folgendes jeweils gleichlautend beschlossen:

Der Rat beschließt, den technischen mittleren Standard eines Kunst-

rasenplatzes, sowie es die Anlage der Vorlage 2009/00063 wiedergibt, für den Bau von Kunstrasenplätzen in der Gemeinde Reichshof anzuwenden.


Es besteht weiter Einvernehmen darüber, dass der Bau von 3 Kunstrasenplätzen in der Gemeinde Reichshof realisiert werden soll und zwar an den Standorten Eckenhagen, Wildbergerhütte und Denklingen/Brüchermühle.


Eine Besonderheit gilt für den Standort Eckenhagen, wo wegen des Schulsports neben dem Kunstrasen auch weitergehende Sporteinrichtungen ( z.B. für Leichtathletik) geschaffen werden müssen. Dadurch entstehende Mehrkosten trägt die Gemeinde Reichshof in voller Höhe.


Es hat zwischenzeitlich weitere Verwaltungsgespräche mit den örtlichen Sportvereinen bezüglich Standortfragen, Vereinsfusionen und Finanzierungsfragen gegeben.



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Als Ergebnis ist festzuhalten:


Eckenhagen


  • Fusion der Sportvereine Eckenhagen und Sinspert ist bereits erfolgt. Am Projekt arbeiten zusammen der Sportverein, die Gesamtschule, Grundschule und die Sportabzeichengruppe

  • Es wurde kürzlich ein Flyer zur Spendenaquirierung herausgegeben begleitet von entsprechender Pressearbeit

Wildbergerhütte


  • Fusion der Sportvereine Wildbergerhütte und Odenspiel soll erfolgen. An Finanzierung und Realisierung wird mit Nachdruck gearbeitet.


Denklingen / Brüchermühle


  • Fusionsgespräche finden statt. Überlegungen zur Standortfrage sind noch nicht abgeschlossen.


Nachdem sich die politischen Gremien grundsätzlich auf die Anzahl der Kunstrasenplätze verständigt haben, die Standortfragen überwiegend gelöst sind, die Frage des technischen Standards bei der Bauausführung beantwortet ist steht nunmehr die finanzielle Beteiligung von Gemeinde und Vereinen zur Entscheidung an.


Diese Entscheidung ist sowohl für die weitere Haushaltsplanung der Gemeinde als auch für Fragen der Finanzierung durch die Vereine

(Spenden, Eigenleistung, Fremdmittel) von erheblicher Bedeutung und sollte noch vor der Sommerpause getroffen werden.

Nach der Sommerpause sollen dann die Vertreter der jeweiligen Sportvereine in den Schulausschuss eingeladen werden um über den Stand ihrer Vorbereitungen zu berichten, damit in einem nächsten Schritt dann vom Rat beschlossen werden kann, in welcher zeitlichen Priorität der Bau der Kunstrasenplätze am jeweiligen Standort erfolgen soll.



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Die von der Verwaltung mit den Vereinen abzuschließende Vereinbarung soll folgende Eckpunkte beinhalten:


  1. der Neubau eines Kunstrasenplatzes ist zwingend durch ein Ingenieurbüro zu begleiten.


  1. die Sportplätze die nach Vereinsfusionen und der damit erreichten Strukturbereinigung bei der Anzahl der Sportplätze (Ratsbeschluss vom 15.12.2009) von der Gemeinde zur Aufgabenerfüllung nicht mehr benötigt werden, sind zu verkaufen.


  1. die für den Bau eines Kunstrasenplatzes anfallenden Baukosten nach der vom Gemeinderat beschlossenen Kostenaufteilung vom Sportverein und von der Gemeinde zu tragen.

Bei der Kostenzuordnung gilt, dass

  1. die Baukosten nach den am 25.03.2010 beschlossenen sieben Bausteinen eines Kunstrasenplatzes beurteilt werden.

Sinn: Vor Baubeginn werden die einzelnen Standorte daraufhin untersucht, ob einzelne Module der Standardlösung bereits vorhanden und gebrauchsfähig sind.

  1. für die Bemessung des gemeindlichen Anteils die am 25.03.2010 beschlossene Kostenschätzung eines mittleren Standards für die einzelnen Bausteine die Höchstgrenze bildet. Ein Austausch von Zusatzkosten in einzelnen Bausteinen gegen Ersparnisse in anderen Bausteinen ist nicht möglich.

Sinn: Sich ergebende Verteuerungen müssen für die Gemeinde vermieden werden. Sich ergebende Einsparungen müssen sich auch auf den gemeindlichen Anteil auswirken.



  1. Bausteine, die nicht gebaut werden müssen, bleiben bei der Zuordnung unberücksichtigt.

Sinn: Keine pauschale Gesamtbetrachtung auf Basis der 560.000 Euro Gesamtkosten für alle Bausteine.



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  1. für Bausteine, die vom Verein komplett in Eigenleistung realisiert werden, trägt die Gemeinde ihren pauschalen Anteil aus der vom Rat beschlossenen Kostenschätzung.

Sinn: Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung / Wirtschaftlichkeit sollen Diskussionen oder gar ein Streit mit den Vereinen über den Wert der Eigenleistung bzw. der erbrachten Stundenzahl und deren Wertigkeit vermieden werden.

  1. vor Baubeginn die Eigenleistung des Vereins dort als v.H.-Anteil der Bausteinkosten zu vereinbaren sind, wo der Verein teilweise Eigenleistung und teilweise Geldleistungen erbringen will.

Sinn: Diskussionen oder gar ein Streit mit den Vereinen über den Wert der Eigenleistung bzw. der erbrachten Stundenzahl und deren Wertigkeit vermieden werden.

  1. umsatzsteuerliche Vorteile aus der Bauherrentätigkeit des Vereins sich zu gleichen Teilen auf den Verein und die Gemeinde auswirken.

Sinn: Sich ergebende Einsparungen müssen sich auch auf den gemeindlichen Anteil auswirken.

VII. Kosten eines erforderlichen Grunderwerbs

oder Baukosten, die durch eine spezielle

schulische oder eine andere sportspezifische

Anforderung verursacht werden und dem

Sportverein nicht zugeordnet werden können,

trägt die Gemeinde.

Sinn: Gleiche Voraussetzungen für alle Vereine.


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VIII . Erlöse aus der Veräußerung des aufzugebenden

Sportplatzes dienen zur Finanzierung der

Bausteine, die Verein und Gemeinde je zur

Hälfte tragen und die keine Eigenleistung des

Vereins beinhalten.

Sinn: Mit einer solchen Regelung wird vermieden,

dass Verkaufserlöse für Vereinsleistungen (keine

Unternehmertätigkeit) ausgezahlt werden.


  1. die Betriebskosten der zukünftigen Sportplatznutzung trägt (der Verein / die Gemeinde) entsprechend einer noch zu treffenden Regelung.


  1. Eine unentgeltliche Durchführung des Schulsports gilt als vereinbart.







Beschlussvorschlag:

Der Schulausschuss/Hauptausschuss empfehlen dem Rat / Der Rat beschließt, dass sich die Gemeinde Reichshof mit 50 v.H. an den Kosten der Kunstrasenplätze beteiligt, ausgehend von der Kostenschätzung lt. Vorlage 2009/00063 vom 17.2.2010 für Plätze mittleren Standards in Höhe von ca. 561.000 €.


Die Verwaltung schließt über die Details der Kostenbeteiligung eine Vereinbarung mit den Vereinen.