Sachverhalt:
Teil I Abwasserbeseitungskonzept
1. Allgemein
Gemäß § 53 Abs. 1 des Landeswassergesetzes NRW sind die Städte und Gemeinden verpflichtet, der Bezirksregierung als Obere Wasserbehörde ein Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) vorzulegen. Damit ist über den Stand der öffentlichen Abwasserbeseitigung sowie über die zeitliche Reihenfolge und die geschätzten Kosten der erforderlichen Maßnahmen zu berichten.
2. Anforderungen an den Inhalt
Das Abwasserbeseitigungskonzept muss entsprechend der Verwaltungsvorschrift vom 08.08.2008 folgende Angaben enthalten:
- Abwassereinleitungen, Übernahme- und Übergabestellen
- Angaben zu Abwasseranlagen - Abwasserbehandlungskammer, Misch- und Niederschlagswasserbehandlung, Misch- und Niederschlagswasserrückhaltung Regenüberläufe und Pumpwerke
- Angabe zu den Entwässerungsgebieten
- Angabe zur Niederschlagswasserbeseitigung (Niederschlagswasserbeseitigungskonzept (NBK) siehe Teil II)
- Art der geplanten Maßnahmen Verbindungen, Zuleitungen und Ableitungen notwendige Baumaßnahmen und deren Dringlichkeit
Die erforderlichen Angaben werden im Abwasserbeseitigungskonzept, in einem Erläuterungsbericht ABK, in verschiedenen Tabellen und Übersichtsplänen dargestellt.
Der Erläuterungsbericht ABK und die verschiedenen Tabellen sind als Anlage zur Vorlage beigefügt. Die umfangreichen planerischen Darstellungen werden den Fraktionsvorsitzenden vorab digital zur Verfügung gestellt. Sie werden in der Sitzung vorgestellt und erläutert.
Die Angaben zur Niederschlagswasserbeseitigung werden in einem Niederschlagswasserbeseitigungskonzept dargestellt. Das Niederschlagswasserbeseitigungskonzept enthält einen Erläuterungsbericht NBK, tabellarische Unterlagen und Übersichtspläne. Auch hier wird der Erläuterungsbericht NBK und die tabellarischen Unterlagen als Anlage beigefügt. Die umfangreichen Pläne werden den Fraktions-vorsitzenden vorab digital zur Verfügung gestellt und werden in der Sitzung vorgetragen und erläutert.
3. Maßnahmen
Alle Baumaßnahmen mit Kostenauswirkung für die Gemeinde müssen hier dargestellt werden.
3.1. Abwicklung der Maßnahmen aus der 4. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes 2005 bis 2010
3.1.1. Ordnungsnummer 2.9.1
Die Maßnahme Nr. 5 aus dem Jahre 2007 Eckenhagen Erneuerung Mischwasserkanal Schützenstraße wurde in mehreren Bauabschnitten ausgeführt. Der zweite und letzte Bauabschnitt soll im Jahr 2010 durchgeführt werden. Weitere Sanierungsmaßnahmen entsprechend dem gültigen Netzplan sind danach nicht mehr durchzuführen. Die Maßnahmen Umbauten im Netzplan Eckenhagen unter der Ordnungsnummer 2.9.1 entfallen somit.
3.1.2. ohne Ordnungsnummer
Die baulichen Sanierungsmaßnahmen entsprechend dem Pilotprojekt Wiehltalsperre aus dem Jahre 2006, 2007, 2008 und 2009 wurden wegen den Verzögerungen im Bewilligungsverfahren für die Projektphase 3 (Untersuchungen auf dem Grundstück und Planung der öffentlichen Kanalisation) in die Jahre 2010, 2011, 2012 und 2013 verschoben.
3.1.3. Ordnungsnummer 4.1.4
Wegen den anstehenden Sanierungsarbeiten im Bereich der Wiehltalsperre wurde die laufende Nr. 2 aus dem Jahre 2010 Umbauten im Netz Denklingen/ Brüchermühle Teil 5 in das Jahr 2015 verschoben, nachdem die Sanierungsarbeiten Wiehltalsperre auch auf den Privatgrundstücken abgeschlossen sein sollen.
3.1.4. Ordnungsnummer 2.1.11.1
Die zunächst nach 2010 vorgesehene Maßnahme Nr. 4 Eckenhagen Kanalsanierung “Im Grund“, wird im Jahre 2010 durchgeführt.
3.2. Abwicklung der Maßnahmen aus der 5. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes 2011 bis 2016
3.2.1. Ordnungsnummer 99.1
Der Maßnahmenbeginn für die bauliche Sanierung im Einzugsbereich der Wiehltalsperre hat sich von Frühjahr 2010 auf frühestens Herbst 2010 verschoben. Die Maßnahme wird somit in den Jahren 2010 bis 2013 durchgeführt. Die dargestellten Kosten beziehen sich auf die Bauumsetzung mit einem hochwertigen Rohrsystem ohne Abzug eines beantragten Landeszuschusses.
3.2.2. Ordnungsnummer 29.4.1
Da das Müttergenesungswerk in Feld den Betrieb eingestellt hatte, wurde der Kanalanschluss an den Transportsammler Richtung Angfurten noch nicht hergestellt. Mit der Aufnahme des Betriebes „Haus SpielFeld“ (Hotelbetrieb) ist der Schmutzwasseranschluss im Jahr 2011 vorzunehmen.
3.2.3. Ordnungsnummer 2.6.1 und 2.6.2
Die Maßnahmen hydraulische Sanierung RÜ Wiesengelände Brüchermühle und hydraulische Sanierung Talweg Brüchermühle sind für das Jahr 2014 vorgesehen. Hier haben zu geringe Rohrdimensionen zu Überflutungen von Privatgrundstücken geführt.
3.2.4. Ordnungsnummer E 018.1, E 141.1, E 141.2, E 134.1 und E 134.2
Die aus den Anträgen zum Einleiten von Regenwasser im Bereich Hunsheim geforderten Regenrückhaltebecken und das Regenklärbecken sollen im Jahr 2016 errichtet werden.
3.2.5. Ordnungsnummer E 073.1
Die Sanierung der Regenwasserkanalleitung im Bereich Stadion Eckenhagen ist ebenso im Jahr 2016 geplant.
3.2.6. Ordnungsnummer 99.3
Anschließend an die hydraulischen Sanierungen in Brüchermühle (Ordnungsnummer 2.6.1./2. sollen im Jahr 2015 weitere Umbauten im Netz Denklingen/ Brüchermühle Teil V (RÜB Denklingen und Transportsammler Morsbacher Straße und Transportsammler Brüchermühle- Kläranlage) durchgeführt werden. Eine frühere Umsetzung ist nicht möglich, da davon ausgegangen wird, dass die Sanierung im Einzugsbereich der Wiehltalsperre einschließlich der Sanierung der Privatgrundstücke unter der Beratung der Gemeinde bis einschließlich 2014 zum Abschluss gebracht wird.
3.2.7. Ordnungsnummer 99.4
Aufgrund der Selbstüberwachungsverordnung Kanal (SüwVKan) wurden alle gemeindlichen Kanäle bis zum Ende 2007 mit einer Kamera befahren. Hieraus resultierende Sofortmaßnahmen wurden sofort durchgeführt.
Aufgrund der Forderung nach SüwVKan müssen die gemeindlichen Kanäle innerhalb der nächsten 15 Jahre nach der Erstbefahrung erneut befahren werden. Die Zweitbefahrung ist für den Großraum Denklingen/ Brüchermühle weitestgehend abgeschlossen. Aufgrund der Zweitbefahrung werden die Kanäle in Schadensklassen eingeteilt. Das Planungsbüro Schumacher ist beauftragt, einen Sanierungsplan und eine Kostenschätzung hierfür zu erstellen. Die erwarteten Sanierungskosten für die dringlichsten Maßnahmen werden auf jährlich 250.000,- € geschätzt. Eine genauere Zahl ergibt sich nach der Auswertung des Büros Schumacher.
Die weiteren Kanal-TV-Befahrungen werden aufgrund eines Umsetzungskonzeptes zum § 61 a (Dichtheitsprüfung auf Privatgrundstücken) durchgeführt. Dieses Konzept wird z.Zt. aufgestellt.
3.2.8. Ordnungsnummer 237.1
Im Gewerbegebiet Wehnrath sind die vorhandenen Regenklärbecken des 1. bis 4. Bauabschnittes den rechtlichen und technischen Anforderungen anzupassen. Diese Maßnahme soll im Jahre 2016 durchgeführt werden.
4. Umsetzung § 61 a Landeswassergesetz „Private Abwasseranlagen“
Aufgrund des § 61 a Landeswassergesetz sind die Eigentümer von Privatgrundstücken verpflichtet, eine Dichtheitsprüfung durchzuführen und der Gemeinde vorzulegen. Die Gemeinde ist verpflichtet, die Anlieger über den Inhalt des § 61 a zu informieren.
Zur Zeit wird ein Konzept erstellt, indem die zeitliche Reihenfolge der Umsetzung des § 61a in verschiedene Gemeindebereiche eingeteilt wird. Unter Berücksichtigung von Fremwasserschwerpunktgebieten, vorhandenen Fremdwassersanierungskonzepten, Wasserschutzgebieten und dem Alter der öffentlichen Kanalisation werden die Fristen in den verschiedenen Gebieten definiert. Die Straßen- und Wasserleitungsbaumaßnahmen sowie die weiteren Kanal-TV-Untersuchungen aufgrund der SüwVKan werden ebenso darauf abgestimmt.
Die Information an die Bürger soll, wie bereits im Pilotprojekt Wiehltalsperre erfolgt, über das öffentliche Mitteilungsblatt, die Tageszeitung und das Internet sowie über die Informationen an Ratsmitgliedern und Ortsvorstehern als Multiplikatoren erfolgen.
5. Handlungsbedarf infolge Trennerlass
Aufgrund des Trennerlasses ist das Niederschlagswasser im Trennsystem nach seiner Herkunft in verschiedene Verschmutzungsgrade einzuteilen. Je nach Verschmutzungsgrad ist das Niederschlagswasser vor der Einleitung in ein Gewässer vor zu behandeln.
Im Wesentlichen resultiert die Verschmutzung aus Belastungen in Gewerbegebieten und des Verkehrsaufkommens von Straßen.
Notwendige Maßnahmen an Straßen sollen nach einer Satzungsanpassung der Entwässerungssatzung von den jeweiligen Straßenbaulastträgern gefordert werden.
Im Gewerbegebiet Hunsheim wird der Bau eines neuen Regenklärbeckens erforderlich. Die Maßnahme ist unter Punkt 3.2.4 dieser Vorlage als Maßnahme dargestellt.
Im Gewerbegebiet Wehnrath sind die vorhandenen Regenklärbecken des 1. bis 4. Bauabschnittes den rechtlichen und technischen Anforderungen anzupassen. Diese Maßnahme ist unter Punkt 3.2.8 in dieser Vorlage als Maßnahme dargestellt.
Teil II Niederschlagswasserbeseitungskonzept
Aufgrund der Erlasslage sind alle Einzugsgebiete von gemeindlichen Niederschlagswassereinleitungen in Verschmutzungskategorien einzuteilen um erforderliche Maßnahmen entsprechend dem Anforderungen an die Niederschlagswassereinleitung im Trennverfahren zu konzeptionieren. Diese sind gesondert im Abwasserbeseitigungskonzept darzustellen.
Für das Niederschlagswasserbeseitigungskonzept wurden durch Ortsbegehung alle vorhandenen Entwässerungsgebiete, die möglicherweise kritische Flächen hinsichtlich der Vorgaben des Trennerlasses enthalten, auf erforderliche Sanierungsmaßnahmen hin überprüft.
Die sich für die Gemeinde Reichshof ergebende Maßnahmen sind im Teil I Abwasserbeseitigungskonzept bereits enthalten.
Alle übrigen Maßnahmen werden wie bereits oben dargestellt, nach einer Satzungsanpassung der Entwässerungssatzung von dem jeweiligen Straßenbaulastträgern gefordert.
Beschlussvorschlag:
Der Werksausschuss Abwasserwerk empfiehlt dem Rat zu beschließen / der Rat beschließt die 5. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes 2010 inklusive des Niederschlagswasserbeseitigungskonzeptes für die Jahre 2011 bis 2016.