Sachverhalt:
Gegenüber der Hauptsatzung vom 03.11.2004 in der Fassung der II. Änderung
vom 16. Dezember 2009 hat sich folgende Änderung ergeben:
§ 14 (Öffentliche Bekanntmachungen) Abs. 1 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:
(1) Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde, die durch Rechtsvorschrift vor-
geschrieben sind, werden im Amtsblatt der Gemeinde Reichshof „Reichshofkurier“ vollzogen.
Ziel der Änderung ist es, eine verbesserte und ausführlichere Information der Bevölkerung in der Gemeinde Reichshof zu gewährleisten.
Anlagen:
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat / der Rat der Gemeinde Reichshof beschließt mit der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Ratsmitglieder, die in der Anlage beigefügte Änderung des § 14 Abs.1 der Hauptsatzung.