Betreff
6. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes 3a -Eckenhagen-Elektrisola- hier: a) Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange b) Satzungsbeschluss c) Anordn ung des Umlegungsverfahrens nach §§ 45 ff
Vorlage
2009/00079/
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Am 25.11.2009 hat der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss die Einleitung der 6. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3a beschlossen.


Die Beteiligung der Öffentlichkeit hat vom 01.02.2010 bis 01.03.2010 stattgefunden. Die von der Änderung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 26.01.2010 um Stellungnahme gebeten. Die vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind in der Anlage beigefügt.


Die Verwaltung schlägt vor, die 6. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3a -Eckenhagen - Elektrisola- als Satzung zu beschließen.


Der Bebauungsplan Nr. 3a, wird in seiner Umsetzung Rechtssicherheit für die Erschließungs-situation der alte Brücke (Gemarkung Eckenhagen, Flur 4, Flurstücke 164) über die Steinagger bei Aggermühle erreichen. Von der Umsetzung des Bebauungsplanes sind rechtliche und vor allem öffentliche Interessen direkt betroffen. Bei dem zu erwartenden Grunderwerb finden das private Eigentumsrecht als auch öffentliche Eigentumsregelungen wie etwa nach dem Wasserrecht Anwendung. Private Grunderwerbsverhandlungen waren langwierig und ergebnislos. Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bietet sich die Umlegung als zweckmäßiges Mittel an.


Die Verwaltung schlägt vor, den Umlegungsausschuss der Gemeinde Reichshof mit der Durchführung des Verfahrens zu beauftragt.



Anlagen:

  • Planzeichnung mit Textteil und Begründung

  • Stellungnahme der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Stellungnahme der Verwaltung


Beschlussvorschlag:

a) Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat / der Rat nimmt Kenntnis von der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) und wägt die vorgebrachten Stellungnahmen entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung ab.


b) Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat / der Rat beschließt die 6. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 3a - Eckenhagen - Elektrisola - als Satzung.


c) Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat / der Rat beschließt für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 3a - Eckenhagen – Elektrisola - die Anordnung für ein Umlegungsverfahren nach §§45 ff. Der Umlegungsausschuss der Gemeinde Reichshof wird mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt