Sachverhalt:


Am 20.05.2020 hat der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss die Einleitung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14Denklingen – Asbach Park gemäß § 13a in Verbindung mit § 13 BauGB beschlossen.


Die Beteiligung der Öffentlichkeit hat vom 29.03.2021 bis 30.04.2021 stattgefunden. Die von der Änderung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 25.03.2021 um Stellungnahme gebeten.


Die vorgebrachten Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange sind in die Abwägung aufgenommen und berücksichtigt worden.


Die Verwaltung schlägt vor, die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14Denklingen – Asbach Park“ als Satzung zu beschließen.


Anlagen:


    1. Übersichtsplan

    2. Planzeichnung

    3. Begründung

    4. Abwägungsvorschlag der Verwaltung

    5. Anregungen und Bedenken aus der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange


a) Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss nimmt Kenntnis / der Rat nimmt Kenntnis von der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 Baugesetzbuch (BauGB) und wägt die vorgebrachten Stellungnahmen entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung ab.


b) Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat / der Rat beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14Denklingen – Asbach Park“ als Satzung.


Es wird folgender Beschluss gefasst:

a) Der Rat nimmt Kenntnis von der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 Baugesetzbuch (BauGB) und wägt die vorgebrachten Stellungnahmen entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung ab.


b) Der Rat beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14Denklingen – Asbach Park“ als Satzung.


c) Der Rat nimmt Kenntnis, dass der im Bereich der Außenanlagen des geplanten Kindergartens anstehende Oberboden entsprechend des vorliegenden Bodengutachtens unauffällig ist.

Zur Sicherstellung, dass im Bereich der Kinderspielflächen kein belastetes Bodenmaterial eingebracht wird, erfolgt in Abstimmung mit dem Bodengutachter eine Baubegleitung des Vorhabens.


Ratsmitglied Funke teilt mit, dass der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss einen Empfehlungsbeschluss gefasst hat. Der Ausschuss hat den Beschlussvorschlag um Punkt c) erweitertet. Der Beschlussvorschlag liegt den Ratsmitgliedern als Tischvorlage vor.


Es schließt sich eine kurze Aussprache an.


Bürgermeister Gennies verliest den Beschlussvorschlag und ruft zur Abstimmung auf.


Abstimmungsergebnis:


Dafür:

25

dagegen:

2

Enthaltung:

3