Beschluss: ungeändert beschlossen

Sachverhalt:


Zwei Antragsteller aus Allinghausen beantragen, die „Satzung über die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Allinghausen zu ergänzen und somit die Ortslage im nord-westlichen Bereich zu arrondieren. Beabsichtigt ist dort die Errichtung von Wohngebäuden.


Im Flächennutzungsplan ist die beantragte Fläche teilweise als „Fläche für die Landwirtschaft“ und teilweise als „Wohnbaufläche“ dargestellt.

Der Bereich der beantragten Erweiterung ist im beigefügten Lageplan gekennzeichnet.


Zur Übernahme der Kosten erklären sich die Antragsteller bereit.


Anlagen:


1. Übersichtsplan

2. Antragsschreiben


Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss beauftragt die Verwaltung, die Aufstellung einer Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den Ortsteil Allinghausen vorzubereiten und das formelle Verfahren durchzuführen.



Es wird folgender Beschluss gefasst:

Der Haupt- und Finanzausschuss beauftragt im Rahmen der Delegation der Entscheidungsbefugnisse des Rates gemäß § 60 Abs. 2 GO NRW die Verwaltung, die Aufstellung einer Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den Ortsteil Allinghausen vorzubereiten und das formelle Verfahren durchzuführen.


Bürgermeister Gennies teilt mit, dass die Beratungsvorlage im Rahmen der informellen Videokonferenz des Bau-, Planungs-, und Verkehrs- und Umweltausschusses durch die Verwaltung vorgestellt wurde.


Er ruft zur Abstimmung auf.


Abstimmungsergebnis:


Dafür:

18

dagegen:

0

Enthaltung:

0