Beschluss: ungeändert beschlossen

Sachverhalt:


Ein Antragsteller aus Lüsberg beantragt, die „Satzung über die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles „Lüsberg“ zu ergänzen und somit die Ortslage im nördlichen Bereich zu arrondieren. Beabsichtigt ist dort die Errichtung eines Wohngebäudes. Im Flächennutzungsplan ist die beantragte Fläche als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt.

Der Bereich der beantragten Erweiterung ist im beigefügten Lageplan gekennzeichnet.


Zur Übernahme der Kosten erklärt sich der Antragsteller bereit.


Anlagen:


1. Übersichtsplan

2. Antragsschreiben


Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss beauftragt die Verwaltung, die Aufstellung einer Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den Ortsteil Lüsberg vorzubereiten und das formelle Verfahren durchzuführen.




Es wird folgender Beschluss gefasst:

Der Haupt- und Finanzausschuss beauftragt im Rahmen der Delegation der Entscheidungsbefugnisse des Rates gemäß § 60 Abs. 2 GO NRW die Verwaltung, die Aufstellung einer Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den Ortsteil Lüsberg vorzubereiten und das formelle Verfahren durchzuführen.


Bürgermeister Gennies teilt mit, dass die Beratungsvorlage im Rahmen der informellen Videokonferenz des Bau-, Planungs-, und Verkehrs- und Umweltausschusses durch die Verwaltung vorgestellt wurde.


Er ruft zur Abstimmung auf.


Abstimmungsergebnis:


Dafür:

18

dagegen:

0

Enthaltung:

0