Beschluss: ungeändert beschlossen

Sachverhalt:


Die Planungsträger sind Eigentümer der Parzellen Gemarkung Denklingen, Flur 17 Flurstücke 431 und 549.

Sie beantragen, die unbebauten, außerhalb eines Bebauungsplanes liegenden Grundstücke in den rechtskräftigen Bebauungsplan aufzunehmen.

Städtebaulich steht dem nichts entgegen, unter der Voraussetzung, dass die Bauzeile entlang der Sterzenbacher Straße entsteht.


Der Flächennutzungsplan stellt bereits Wohnbaufläche dar, so dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden kann.


Die der Gemeinde Reichshof entstehenden Kosten des Bauleitplan- bzw. Aufstellungsverfahrens tragen die Antragsteller.


Das Planungsbüro Schumacher in Wiehl ist von den Planungsträgern mit der Durchführung der Planung beauftragt worden.


Die Verwaltung schlägt vor, die Einleitung des Verfahrens zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 45 „Denklingen-Burgberg“ zu beschließen.



Anlagen:



  1. Übersichtsplan

  2. Antragsschreiben


Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss beschließt, die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 45 „Denklingen – Burgberg“ gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen und beauftragt die Verwaltung, das Beteiligungsverfahren nach § § 3 und 4 BauGB durchzuführen.


Es wird folgender Beschluss gefasst:

Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss beschließt, die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 45 „Denklingen – Burgberg“ gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen und beauftragt die Verwaltung, das Beteiligungsverfahren nach § § 3 und 4 BauGB durchzuführen.


Herr Webel erläutert die Vorlage.


Ausschussvorsitzender Oettershagen ruft zur Abstimmung auf.


Abstimmungsergebnis:


Dafür:

18

dagegen:

0

Enthaltung:

0