Sachverhalt:
Vor einigen Wochen hat der Rat der Gemeinde Reichshof die Änderung des Bebauungsplanes als Satzung beschlossen, um den Neubau eines multifunktionalen Gebäudes als Anbau an das bestehende Hochregallager der Fa. Bohle realisieren zu können.
Die
Architektenplanung sieht vor, das Gebäude 4-geschossig zu bauen,
die Gebäudefront ununterbrochen ca. 40 m lang werden zu lassen
und evtl. eine Photovoltaikanlage auf dem Dach zu installieren.
Auf
Wunsch der Firmenleitung soll das Dach nun zusätzlich begehbar
gemacht werden, um dort einen Aufenthaltsort für die Mitarbeiter
zu schaffen. Um das Dach zugänglich machen zu können, ist
ein Aufzug geplant, der auf dem Dach durch eine entsprechende
Konstruktion endet.
Die textlichen Festsetzungen des
rechtskräftigen Bebauungsplanes sind sehr eng gefasst und sehen
solche untergeordneten Bauteile auf einem Dach nicht vor.
Um
dieses spezielle Vorhaben realisieren zu können und auch den
anderen Gewerbetreibenden im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.
30, II. BA die Möglichkeit zur Nutzung eines Daches zu
eröffnen, sollen nun die textlichen Festsetzungen in Bezug auf
untergeordnete Bauteile für den gesamten Bebauungsplan gelockert
werden.
Da es sich hier um eine geringfügige Änderung im Bebauungsplan handelt und durch die beantragte Änderung die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in dem § 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB genannten Schutzgüter nicht bestehen und Vorhaben, die der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen, nicht vorbereitet werden, kann die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30, II. BA im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden.
Die Kosten des Bauleitplan- bzw. Aufstellungsverfahrens trägt der Antragsteller.
Die Verwaltung schlägt vor, die Einleitung des Verfahrens zur 13. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30, II. BA „Gewerbegebiet Wehnrath“ zu beschließen.
Anlagen:
1. Übersichtsplan
2. Antragsschreiben
Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss beschließt, die 13. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30, II.BA „Gewerbegebiet Wehnrath“ gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten und beauftragt die Verwaltung, das Beteiligungsverfahren nach § 13 BauGB durchzuführen.
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss beschließt, die 13. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30, II.BA „Gewerbegebiet Wehnrath“ gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten und beauftragt die Verwaltung, das Beteiligungsverfahren nach § 13 BauGB durchzuführen.
Frau Sarah Schmidt erläutert die Vorlage.
Ausschussvorsitzender Oettershagen ruft zur Abstimmung auf.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: |
19 |
dagegen: |
0 |
Enthaltung: |
0 |