Sachverhalt:

Am 06.12.2011 hat der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss erneut die Einleitung der 9. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Eueln-Fürken“ beschlossen.

Bereits in seiner Sitzung am 28.06.2011 hatte der Rat (Vorlage Nr. 2009/00230 Anlage 2) über die Satzungsänderung zu beschließen. Einer Änderung der Satzung wurde seinerzeit nicht zugestimmt mit der Begründung, dass zunächst die illegal errichteten Gebäudeteile zurückgebaut werden müssen.

Die Bauaufsicht des Oberbergischen Kreises hat die Baustelle am 15.12.2011 kontrolliert. Lt. Stellungnahme des Kreises ist der Abbruch der illegalen Gebäudeteile erfolgt. Der jetzige Zustand entspricht lt. Aussage der Bauaufsicht den Plänen im Baugenehmigungsverfahren. Wird die Satzungsänderung im Rat beschlossen, sind die jetzt vorhandenen Bauten genehmigungsfähig.

Die Frage, ob die Baugrenzen tatsächlich im ausgewiesenen Maße voll ausgenutzt werden können sowie die Frage, ob der Zustand des Gebäudes eine Gefahr darstellt, richtet sich darüber hinaus nach den Bestimmungen des Bauordnungsrechtes. Auch wenn ein Bebauungsplan allgemein einen weiteren Rahmen vorgibt, würde das Bauordnungsrecht der konkreten Baumaßnahme tatsächlich gegebenenfalls eine engere Grenze setzen. Dies würde im Wege eines Bauantragsverfahrens geklärt werden.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit hat vom 02.01.2012bis 02.02.2012 stattgefunden. Die von der Änderung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 15.12.2011 um Stellungnahme gebeten. Von Seiten der Öffentlichkeit wurden keine Anregungen vorgebracht.

Nachrichtlich beigefügt sind die Anregungen und Bedenken der Nachbarn, die bereits vor der Inaugenscheinnahme durch den Oberbergischen Kreis eingegangen sind und in der Sitzung des Rates am 28.06.2011 (Vorlage 2009/00230) zur Abwägung gebracht wurden.

Mit Schreiben vom 16.02.2012 haben die Nachbarn außerhalb der Offenlage ihre Stellungnahme bekräftigt.



Anlagen:

  1. Übersichtsplan

  2. Planzeichnung

  3. Begründung

  4. Stellungnahmen der Öffentlichkeit mit Stellungnahme der Verwaltung aus der Sitzung des Rates am 28.06.2011

  5. Stellungnahmen der Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (ohne Anregungen und Bedenken) aus der erneuten Offenlage mit erneuter Stellungnahme der Nachbarn



Beschlussvorschlag:

1) Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat / der Rat nimmt Kenntnis von der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) und wägt die vorgebrachten Stellungnahmen entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung ab.

2) Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss / empfiehlt dem Rat / der Rat beschließt die 9. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Eueln-Fürken“als Satzung.



Es wird folgender Beschluss gefasst:

1) Der Rat nimmt Kenntnis von der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) und wägt die vorgebrachten Stellungnahmen entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung ab.



2) Der Rat beschließt die 9. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Eueln-Fürken“ als Satzung.



Bürgermeister Gennies ruft zur Abstimmung auf.


Abstimmungsergebnis:


dafür: 29 dagegen: 0 Enthaltung: 4