Sachverhalt:

Am 06.02.2012 hat der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss die Offenlage der 76. Änderung des Flächennutzungsplanes und die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 „Gewerbegebiet Wehnrath, 3. u. 4. PA“ beschlossen.

Die Bauleitplanentwürfe haben vom 23.02.2012 bis 23.03.2012 öffentlich ausgelegen. Die von der Änderung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 13.02.2012 um Stellungnahme gebeten. Von Seiten der Öffentlichkeit wurden keine Anregungen vorgebracht. Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind in der Anlage beigefügt.

Die Verwaltung schlägt vor, die eingegangenen Anregungen abzuwägen und die 76. Änderung des Flächennutzungsplanes und die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 „Gewerbegebiet Wehnrath, 3. u. 4. PA“ mit Begründung als Satzung zu beschließen.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Genehmigungsverfahren nach § 6 BauGB durchzuführen.



Anlagen:

  1. Übersichtsplan

  2. FNP

a) Planzeichnung

b) Begründung

c) Umweltbericht

  1. Bebauungsplan

a) Planzeichnung

b) Begründung

c) Umweltbericht

d) Geologisches Gutachten

  1. Stellungnahme der Verwaltung aus der frühzeitigen Beteiligung mit den entsprechenden Anregungen der Träger öffentlicher Belange

  2. Stellungnahme der Verwaltung aus der Offenlage mit den entsprechenden Anregungen der Träger öffentlicher Belange



Beschlussvorschlag:

a) Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat / der Rat nimmt Kenntnis von der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) und wägt die vorgebrachten Stellungnahmen entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung ab.

b) Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat / der Rat beschließt die 76. Änderung des Flächennutzungsplanes und die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 „Gewerbegebiet Wehnrath, 3. u. 4. PA“ als Satzung.

c) Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat / der Rat beschließt den ihm vorgelegten Entwurf der Flächennutzungsplanänderung als 76. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Reichshof. Der Bürgermeister wird beauftragt, die 76. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 BauGB der Höheren Verwaltungsbehörde (Bezirksregierung Köln) zur Genehmigung vorzulegen und alsdann gemäß § 6 Abs. 5 BauGB wirksam werden zu lassen.



Es wird folgender Beschluss gefasst:

a) Der Rat nimmt Kenntnis von der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) und wägt die vorgebrachten Stellungnahmen entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung ab.



b) Der Rat beschließt die 76. Änderung des Flächennutzungsplanes und die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 „Gewerbegebiet Wehnrath, 3. u. 4. PA“ als Satzung.



c) Der Rat beschließt den ihm vorgelegten Entwurf der Flächennutzungsplanänderung als 76. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Reichshof. Der Bürgermeister wird beauftragt, die 76. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 BauGB der Höheren Verwaltungsbehörde (Bezirksregierung Köln) zur Genehmigung vorzulegen und alsdann gemäß § 6 Abs. 5 BauGB wirksam werden zu lassen.



Ratsmitglied Oettershagen als Vorsitzender des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses teilt mit, dass zu den Tagesordnungspunkten 7 bis 9 jeweils einstimmige Empfehlungsbeschlüsse gefasst wurden.


Bürgermeister Gennies ruft zur Abstimmung auf.


Abstimmungsergebnis:


dafür: 33 dagegen: 0 Enthaltung: 0