hier:
a) Auswertung und Abwägung der vorgebrachten Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
b) Aufhebungsbeschluss
Sachverhalt:
Der Rat der Gemeinde Reichshof hat in seiner Sitzung am 23.03.2023 den Aufhebungsbeschluss gefasst und die Verwaltung beauftragt, das Planaufhebungsverfahren nach §§ 3 und 4 BauGB durchzuführen.
Die frühzeitige Beteiligung wurde durchgeführt und die Stellungnahmen in die Planunterlagen eingebracht.
Am 24.01.2024 wurde die Verwaltung beauftragt, die Offenlage der Unterlagen zur Aufhebung des VBP 14 sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 und 4 BauGB durchzuführen.
Die Bauleitplanentwürfe lagen in der Zeit vom 18.03.2024 bis 18.04.2024 öffentlich aus.
Seitens der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 06.03.2024 um Stellungnahme gebeten. Die eingegangenen Schreiben der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB, die nach Abwägung keine Änderung der Planung ergeben, sind in der Anlage beigefügt.
Die Verwaltung schlägt vor, die Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 14 nach Abwägung aller zu berücksichtigenden Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung und aus der Offenlage zu beschließen.
Anlagen:
1. Übersichtsplan
2. aufzuhebender Bebauungsplan
3. Begründung
4. Umweltbericht
5. Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
6.Abwägung aus der frühzeitigen Beteiligung und aus der Offenlage
7. Eingegangene Stellungnahmen
a) Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat / der Rat nimmt Kenntnis von der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) und beschließt über die vorgebrachten Stellungnahmen, wie von der Verwaltung vorgeschlagen.
b) Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat / der Rat beschließt die Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 14 „Mittelagger - Eckenhagener Straße“.