hier:
a) Kenntnisnahme der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
b) Beschluss zur Offenlage
Sachverhalt:
Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 24.01.2022 die Einleitung der oben genannten Bauleitplanung beschlossen. Des weiteren wurde die Verwaltung beauftragt, das Verfahren nach § 3 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) und § 4 BauGB (Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange) durchzuführen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit hat vom 20.06.2022 bis 20.07.2022 stattgefunden. Die von der Änderung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 25.05.2022 um Stellungnahme gebeten.
Die vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Abwägungsvorschlag der Verwaltung sind in der Anlage beigefügt.
Die Verwaltung schlägt vor, die Offenlage der 98. Änderung des Flächennutzungsplanes zu beschließen.
Anlagen:
1. Übersichtsplan
2. Planzeichnung
3. Begründung
4. Umweltbericht
5. ASP
6. ASP Protokoll
7. Abwägungsvorschlag der Verwaltung
8. eingegangene Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Behörden
a) Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss nimmt Kenntnis von der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und wägt die vorgebrachten Stellungnahmen entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung ab.
b) Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss beschließt die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB.