Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Drespe
hier: Einleitungsbeschluss
Sachverhalt:
Die Tochter des Grundstückseigentümers des Flurstückes Nr. 52 beantragt, die „Satzung über die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Drespe“ zu ergänzen und somit die Ortslage zugunsten einer weiteren Bebauungsmöglichkeit im nördlichen Bereich zu arrondieren. Im Flächennutzungsplan ist die beantragte Fläche als „Dorfgebiet“ dargestellt. Insofern entwickelt sich eine Satzungserweiterung aus dem Flächennutzungsplan.
Der Bereich der beantragten Erweiterung ist im beigefügten Lageplan gekennzeichnet.
Zur Übernahme der Kosten erklärt sich die Antragstellerin bereit.
Anlagen:
1. Plan
Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss beauftragt die Verwaltung, die Aufstellung einer 1. Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den Ortsteil Drespe vorzubereiten und das formelle Verfahren durchzuführen.