Betreff
VII. Nachtrag zur Beitrags- und Gebührensatzung zur
Entwässerungssatzung und zur Satzung über die Entleerung von Grundstücksentwässerungseinrichtungen vom 16.12.2009
Vorlage
2020/00159/
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:


Letztmalig wurden die Gebühren für die Abwasserbeseitigung zum 01.01.2017 angehoben.


In den Ausschusssitzungen am 04. Oktober und am 08. November 2021 wurde anlässlich eines Schreibens der GPA Herne erneut über die Eigenkapitalausstattung und über die Finanzierungsproblematik im Abwasserwerk beraten.


Als mögliche Handlungsoption zur Verbesserung der Eigenkapitalausstattung wurde

seitens der GPA unter anderem die Berücksichtigung einer Abschreibung nach Wiederbeschaffungszeitwerten in der Gebührenkalkulation aufgezeigt.


Die Verwaltung und der Jahresabschlussprüfer des Abwasserwerkes, Wirtschaftsprüfer Elster, haben sich in der Sitzung am 4. Oktober für die Einführung einer kalkulatorischen Verzinsung ausgesprochen, da sie im Hinblick auf die Vorarbeiten zur jährlich aufzustellenden Gebührenkalkulation weniger aufwendig ist.


Wie die Verwaltung in der Sitzung am 8. November erläuterte, bietet sich durch die aktuelle Haushaltslage der Gemeinde nach Vorliegen der neuen Eckdaten die einmalige Möglichkeit einer Kapitalerhöhung im Abwasserwerk. Die Verwaltung hat eine Kapitalerhöhung in Höhe von 1,5 Mio. € vorgeschlagen.

Sofern die entsprechenden Beschlüsse gefasst werden, könnte die aus der kalkulatorischen Verzinsung resultierende Gebührenbelastung im Abwasserwerk zeitlich gestreckt werden und in drei Schritten jeweils in 2022, 2023 und 2024 erfolgen.


Der Betriebsausschuss hat daraufhin eine Beschlussempfehlung zur Kapitalerhöhung gefasst.


Mit dem beigefügten Nachtragssatzungsentwurf werden folgende Gebührenveränderungen mit Wirkung ab dem 01.01.2022 im Zuge der schrittweisen Einführung einer kalkulatorischen Verzinsung in der Gebührenbedarfsberechnung vorgeschlagen:


Abwassergebühren:

Vorschlag 2022

Bisher

Schmutzwasser

5,29 €/cbm

5,11 €/cbm

Schmutzwasser - Verbandsmitglieder

3,05 €/cbm

2,79 €/cbm

Teileinleiter - nur Regenwasser

0,89 €/qm

0,85 €/qm

Teileinleiter - nur Regenwasser - Verbandsmitglieder

0,70 €/qm

0,64 €/qm


Anlagen:


Entwurf VII. Nachtrag zur Beitrags- und Gebührensatzung

  1. Der Betriebsausschuss Wasserwerk / Abwasserwerk beschließt die Einführung einer angemessenen kalkulatorischen Verzinsung innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren (2022, 2023 und 2024) in jeweils drei möglichst gleich großen Schritten.


  1. Der Betriebsausschuss Wasserwerk / Abwasserwerk empfiehlt, dem Rat zu beschließen / Der Rat beschließt den VII. Nachtrag zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung und zur Satzung über die Entleerung von Grundstücksentwässerungseinrichtungen vom 16.12.2009.