Sachverhalt:
Das Ministerium für Schule und Weiterbildung hat den Zuwendungserlass für die Durchführung außerunterrichtlicher Angebote offener Ganztagsschulen im Primarbereich vom 12.02.2003 geändert. Die Änderung des Erlasses für gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote im Primarbereich und Sekundarstufe I vom 23.10.2010, zuletzt geändert am 12.12.2018, betrifft die Anhebung des Höchstbeitrages der Elternbeiträge.
„In offenen Ganztagsschulen im Primarbereich kann der Schulträger oder der öffentliche Jugendhilfeträger ab dem 01.08.2020 Elternbeiträge bis zur Höhe von 203 € pro Monat pro Kind erheben und einziehen. Ab dem 01.08.2021 erhöht sich die Höchstgrenze jährlich zum Schuljahresbeginn - kaufmännisch gerundet - um jeweils 3%.“
Die letzte Beitragserhöhung wurde zum 01.08.2017 beschlossen. Seitdem sind die Zuschüsse an die Kooperationspartner um ca. 100.000,00 € gestiegen ohne dass die Beiträge erhöht wurden. Lediglich die Zuwendungen des Landes NRW haben sich in dem Zeitraum kontinuierlich erhöht.
Durch die jährliche Erhöhung der Höchstgrenze der Elternbeiträge um 3% kann zum 01.08.2022 ein Höchstbeitrag von 215,00€ pro Monat pro Kind erhoben werden.
Die Preisgleitklausel in den Kooperationsverträgen sieht eine jährliche Erhöhung der Zuschüsse vor, sodass es notwendig ist die Beiträge kostendeckend anzupassen.
Aktuelle Beitragstabelle:
Einkommens-gruppe |
Bruttojahres- einkommen |
Anzahl der Kinder (in %) |
aktueller Elternbeitrag |
Elternbeitrag ab 01.08.2022 |
1 |
bis 25.000,00€ |
85 (45%) |
40,00€ |
48,00€ |
2 |
bis 32.200,00€ |
12 (6%) |
50,00€ |
60,00€ |
3 |
bis 39.300,00€ |
11 (6%) |
70,00€ |
84,00€ |
4 |
bis 46.400,00€ |
20 (11%) |
90,00€ |
108,00€ |
5 |
bis 53.500,00€ |
5 (3%) |
110,00€ |
131,00€ |
6 |
bis 60.600,00€ |
6 (3%) |
130,00€ |
155,00€ |
7 |
bis 67.700,00€ |
3 (2%) |
150,00€ |
179,00€ |
8 |
bis 74.800,00€ |
5 (3%) |
170,00€ |
203,00€ |
9 |
über 74.800,00€ |
40 (21%) |
180,00€ |
215,00€ |
Durch die Erhebung der Beiträge steigen die durchschnittlichen Einnahmen pro Kind von derzeit 1.026,00€ auf 1.227,00€. Dadurch erhöhen sich die Erträge um 37.600,00€.
Des Weiteren sind die Preise für das Mittagessen auf 3,00€ bzw. 3,50€ gestiegen, sodass der Abschlag für das Mittagessen auf 56,00€ erhöht werden muss.
Schulen |
Preis pro Essen |
Schultage |
Kosten
pro |
monatlicher Abschlag |
Denklingen |
3,20 € |
190 |
608,00 € |
55,27 € |
Eckenhagen |
3,00 € |
190 |
570,00 € |
51,82 € |
Hunsheim |
3,50 € |
190 |
665,00 € |
60,45 € |
Wildbergerhütte |
3,20 € |
190 |
608,00 € |
55,27 € |
Mittelwert |
56,00 € |
Der Schul-, Sozial-, Jugend- und Sportausschuss sowie der Haupt- und Finanzausschuss empfehlen dem Rat zu beschließen / der Rat beschließt den VI. Nachtrag der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch einer Offenen Ganztagsschule im Primarbereich in der
Gemeinde Reichshof.