Betreff
1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 67 „Wildbergerhütte – An der Wiehl“
hier:
a) Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
b) Satzungsbeschluss
Vorlage
2020/00116/
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:


Am 18.01.2021 wurde durch Dringlichkeitsentscheid die Einleitung der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 67Wildbergerhütte - An der Wiehl“ beschlossen.

Der Hauptausschuss hat in Vertretung für den Bau,- Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss am 09.03.2021 den Dringlichkeitsentscheid bestätigt und genehmigt.


Die Beteiligung der Öffentlichkeit hat vom 05.07.2021 bis 05.08.2021 stattgefunden. Die von der Änderung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 30.06.2021 um Stellungnahme gebeten.

Von Seiten der Öffentlichkeit wurden keine Anregungen oder Bedenken vorgebracht.


Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange mit Abwägungsvorschlag sind dieser Vorlage beigefügt.


Die Verwaltung schlägt vor, die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 67Wildbergerhütte - An der Wiehl“ als Satzung zu beschließen.


Anlagen:


    1. Übersichtsplan

    2. Planzeichnung Bebauungsplan

    3. Begründung

    4. Abwägungsvorschlag der Verwaltung

    5. Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange

a) Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat / der Rat nimmt Kenntnis von der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) und wägt die vorgebrachten Stellungnahmen entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung ab.


b) Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat / der Rat beschließt die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 67Wildbergerhütte- - An der Wiehl“ als Satzung.