Betreff
Verzicht der Beitragserhebung für die Betreuung von Kindern in der Offenen Ganztagsschule sowie des Betreuungsangebotes Grundschule von 08.00 bis 13.10 Uhr im Zuge von COVID-19 für die Monate Februar bis Mai 2021
Vorlage
2020/00110/
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Aufgrund der noch unklaren Erstattungsbereitschaft des Landes NRW hat der Haupt- und Finanzausschusses im Rahmen der Delegation gemäß § 60 Abs. 2 GO NRW in seiner Sitzung am 19.04.2021 bis zur Klärung der Erstattungsbereitschaft des Landes NRW folgenden Beschluss gefasst:

Die Gemeinde Reichshof setzt das Abbuchungsverfahren für die Erhebung von

Elternbeiträge der „Übermittagsbetreuung“ und der „OGS“ für den Zeitraum Mai bis Juli 2021

aus. Für die Mittagsverpflegung gilt der Zeitraum Mai und Juni 2021.

Sofern also ein SEPA-Mandat vorliegen sollte, werden die Beiträge nicht abgebucht.

Beiträge per Dauerauftrag oder Überweisung werden zurückerstattet.“



Mit Schnellbrief 331/2021 informiert der Städte und Gemeindebund NRW, dass die Elternbeiträge für Februar 2021 hälftig von Land und Kommunen übernommen werden, da die Einrichtungen vollständig geschlossen waren.

Für die Monate März bis einschließlich Mai übernehmen jeweils 25 Prozent der Beiträge das Land und die Kommunen. Die übrigen 50 Prozent übernehmen die Eltern.

Der Beitrag für Juni und Juli ist zu 100% von den Eltern zu erheben, da ein vollständiger Präsenzunterricht stattfindet.

 


Die Gemeinde Reichshof verzichtet auf die Erhebung von Elternbeiträgen auf Grundlage der örtlichen Satzungen für die Inanspruchnahme des Betreuungsangebotes der Offenen Ganztagsgrundschule und des Betreuungsangebotes der Grundschule von 08.00 Uhr bis 13.10 Uhr

·         für den Monat Februar 2021 vollständig und

·         für die Monate März, April und Mai zu 50%.

Die Einnahmeausfälle sollen in der Planung als auch im Rechnungsergebnis nach den Vorgaben des Covid-19-Isolierungsgesetztes NRW isoliert werden.