Betreff
Benennung eines Sachverständigen für den Denkmalschutz
Vorlage
2020/00106/
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Gemäß § 23 Absatz 2 Denkmalschutzgesetz ist bei jeder Untereren Denkmalschutzbehörde ein Ausschuss ihrer Vertretung für die Aufgaben nach diesem Gesetz zu bestimmen. Die Vertretung bestimmt durch Satzung, ob ein Denkmalausschuss gebildet oder welchem anderen Ausschuss diese Aufgabe zugewiesen wird.

In der Satzung soll die Möglichkeit vorgesehen werden, dass an Beratungen von Aufgaben nach diesem Gesetz zusätzlich für die Denkmalpflege sachverständige Bürger mit beratender Stimme teilnehmen.


Der Rat der Gemeinde Reichshof hat in seiner konstituierenden Sitzung im November 2020 beschlossen, dass kein eigener Ausschuss gebildet werden soll und damit die Aufgaben des Denkmalschutzes durch den Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss wahrgenommen werden sollen.

In den vergangenen Legislaturperioden wurde die Aufgabe des Sachverständigen durch Herrn Alfred Dohrmann übernommen. Dieser steht aus Altersgründen nicht mehr zur Verfügung.


Herr Stephan Draube kommt aus der Fachrichtung Vermessungs- und Liegenschaftswesen.

Seine berufliche Qualifizierung beinhaltete auch die Thematik des Denkmalschutzes.

Es wird vorgeschlagen, Herrn Stephan Draube als Sachverständigen für den Denkmalschutz zu bestellen.

Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss bestellt Herrn Stephan Draube als Sachverständigen für den Denkmalschutz.