Betreff
Erlass einer Ergänzung der Ortslagensatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Mittelagger, Eckenhagener Straße
Vorlage
2020/00103/
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:


Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss der Gemeinde Reichshof hat in seiner Sitzung am 02.12.2019 die Verwaltung beauftragt, das Verfahren zum Erlass einer Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für die Ortslage Mittelagger durchzuführen.

Die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte mit Schreiben vom 15.02.2021. Diese hatten die Möglichkeit, ihre Stellungnahmen und Anregungen bis zum 31.03.2021 vorzubringen.


Folgende Stellungnahmen wurden von den beteiligten Behörden vorgebracht:



Aggerverband

Stellungnahme der Verwaltung

zu 1.

Für die Errichtung der Stellplätze wurde bereits eine hochwasseraufsichtliche Genehmigung durch die Untere Wasserbehörde des Oberbergischen Kreises erteilt.

Das Vorhaben befindet sich zwar im gesetzlich festgesetzten Überschwemmungsgebiet der Steinagger, der bezweckte Schutz wird durch die Baumaßnahme jedoch nicht gefährdet. Außerdem wird durch das geplante Bauvorhaben kein Retentionsraum in Anspruch genommen. Somit ist keine Hochwassergefahr zu besorgen. Dies gilt sowohl für die Steinagger als auch für den Ersbach.

Durch die Errichtung der Parkplätze in Gewässernähe ist auch der Zugang für Arbeiten am Gewässer im Rahmen der Gewässerunterhaltung weiterhin möglich.


Der Anregung wird nicht gefolgt.



Bezirksregierung Düsseldorf

Stellungnahme der Verwaltung

zu 1.

Eine Luftbildauswertung wurde angefragt. Luftbilder aus den Jahren 1939 - 1945 und andere historische Unterlagen liefern jedoch keine Hinweise auf das Vorhandensein von Kampfmitteln im beantragten Bereich. Daher ist eine Überprüfung des beantragten Bereichs auf Kampfmittel nicht erforderlich.


Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.



Oberbergischer Kreis

Stellungnahme der Verwaltung

zu 1.

Eine Prüfung im Rahmen der Artenschutzprüfung ergab, dass durch das Vorhaben nach derzeitigem Stand keine planungsrelevanten Arten betroffen sind und bei planungsrelevanten Arten keine Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG ausgelöst werden. Daher sind Vermeidungsmaßnahmen für planungsrelevante Arten nicht erforderlich. Um mögliche Beeinträchtigungen derjenigen europäischen Vogelarten, die nicht zu den planungsrelevanten Arten gerechnet werden, zu vermeiden, werden zeitliche Beschränkungen für das Entfernen von Gehölzen festgelegt. Diese Beschränkungen werden im weiteren Verlauf des Verfahrens berücksichtigt.



Der Anregung wird gefolgt.


zu 2.

Zu dem Vorhaben liegt bereits eine hochwasseraufsichtliche Genehmigung durch die Untere Wasserbehörde des Oberbergischen Kreises vor. Das Vorhaben befindet sich demnach zwar im gesetzlich festgesetzten Überschwemmungsgebiet der Steinagger, der bezweckte Schutz wird durch die Baumaßnahme jedoch nicht gefährdet. Außerdem wird durch das geplante Bauvorhaben kein Retentionsraum in Anspruch genommen.

Die Versickerung des Niederschlagwassers wird vor Baubeginn geklärt, entsprechende Anträge werden nach Notwendigkeit rechtzeitig eingereicht.

Im weiteren Verlauf des Verfahrens wird sichergestellt, dass bei den Tiefbauarbeiten anfallender Straßenaufbruch, Schotter und insbesondere unsachgemäß abgelagerte Gartenabfälle ordnungsgemäß verwertet bzw. beseitigt werden.


Der Anregung wird gefolgt.


zu 3.

Die Stellungnahme betrifft nicht das vorliegende planungsrechtliche Verfahren, sondern das nachgelagerte bauordnungsrechtliche Genehmigungsverfahren. Der Anregung wird im Zuge der Ausführungsplanung gefolgt.


Der Anregung wird gefolgt.


zu 4.

Die Zufahrtmöglichkeiten auf die L 341 werden im Rahmen der Baugenehmigung geprüft.


Der Anregung wird gefolgt.



Folgende Träger öffentlicher Belange äußerten sich ohne Anregungen vorzubringen:

Amprion GmbH 44263 Dortmund

Bezirksregierung Arnsberg 44025 Dortmund

Bezirksregierung Köln 50606 Köln

Bundeswehr 53123 Bonn

DFMG Deutsche Funkturm GmbH 50672 Köln

Industrie- und Handelskammer zu Köln 51604 Gummersbach

LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland 53115 Bonn

PLEdoc GmbH 45312 Essen

Telekom 50672 Köln



Die Bürgeranhörung wurde nach Bekanntmachung vom 15.03.2021 bis 15.04.2021 im Rahmen der öffentlichen Auslegung geführt.


Seitens der Bürger wurden keine Anregungen vorgebracht.


Die Verwaltung schlägt vor, nach Entscheidung über die vorgebrachten Hinweise und Anregungen die Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB zu beschließen.

Anlagen:


1. eingegangene Stellungnahmen, Anregungen und Bedenken

2. Satzung

3. Satzung Planung

4. Satzungsbegründung

5. Landschaftspflegerischer Fachbeitrag

6. Artenschutzprüfung Stufe 1

7. Artenschutzprüfung Stufe 1 Prüfprotokoll


  1. Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss/ Rat nimmt Kenntnis von der Bürgerbeteiligung und der Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und empfiehlt/ beschließt über die während der Beteiligung vorgebrachten Anregungen, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, zu verfahren.



    2. Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat/ der Rat beschließt den Erlass der Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Mittelagger.