Sachverhalt:


Der Hauptausschuss der Gemeinde Reichshof (im Rahmen der Delegation gemäß § 60 Abs. 2 GO NRW) hat in seiner Sitzung am 15.03.2021 die Einleitung der oben genannten Bauleitplanung beschlossen. Des weiteren wurde die Verwaltung beauftragt, das Verfahren nach § 3 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) und § 4 BauGB (Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange) durchzuführen.


Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit hat vom 10.05.2021 bis 10.06.2021 stattgefunden. Die von der Änderung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 05.05.2021 um Stellungnahme gebeten.


Von Seiten der Öffentlichkeit sind keine Anregungen oder Bedenken vorgebracht worden, die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind in der Anlage beigefügt.


Die Verwaltung schlägt vor, die Offenlage der 94. Änderung des Flächennutzungsplanes in Wildbergerhütte und die Offenlage der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Wildbergerhütte - Mühlenberg“ zu beschließen.



Anlagen:


  1. Übersichtsplan

  2. Planzeichnung 94. Änderung FNP

  3. Begründung 94. Änderung FNP

  4. Umweltbericht 94. Änderung FNP

  5. Abwägungsvorschlag/Kenntnisnahme der vorgebrachten Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange

  6. eingegangene Stellungnahmen, Anregungen und Bedenken zum FNP

  7. Planzeichnung BP 16, 4. Änderung

  8. Textliche Festsetzungen BP 16, 4. Änderung

  9. Begründung BP 16, 4. Änderung

  10. Umweltbericht BP 16, 4. Änderung

  11. Landschaftspflegerischer Fachbeitrag BP 16, 4. Änderung, ASP Protokoll

  12. Abwägungsvorschlag/Kenntnisnahme der vorgebrachten Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange

  13. eingegangene Stellungnahmen, Anregungen und Bedenken zum B-Plan

a) Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss nimmt Kenntnis von der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und wägt die vorgebrachten Stellungnahmen entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung ab.


b) Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss beschließt die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB.