Sachverhalt:
Die zurzeit gültige Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Reichshof stammt aus dem Jahr 2014.
Seit Jahren wird für den Bereich Verkehrslenkung die Gebührensatzung des Oberbergischen Kreises genutzt. Um rechtliche Sicherheit zu erlangen und auch um die Gebühren anzupassen und zu erhöhen sind die Gebühren der Verkehrslenkung in der gemeindlichen Verwaltungsgebührensatzung zu ergänzen.
Zudem sind die Gebührensätze für den Verleih und die Aufstellung der Verkehrszeichen durch den Bauhof anzupassen und zu ergänzen.
Anlagen:
1. Satzungstext des 1. Nachtrages
2. Gegenüberstellung der neuen und alten Gebührensätze
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat zur Beschlussfassung / der Gemeinderat beschließt den 1. Nachtrag der Verwaltungsgebührensatzung.