Sachverhalt:
I. Haushaltssatzung 2016 mit Haushaltsplan
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2016 mit ihren Anlagen und der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) bis zum Jahr 2020 wird dem Rat zur Beratung vorgelegt. Er wird nach dieser Einbringung unverzüglich öffentlich bekannt gemacht und während der Dauer des Beratungsverfahrens in den Ausschüssen und im Rat für die
Öffentlichkeit zur Einsichtnahme verfügbar gehalten.
Es ist vorgesehen, den Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen und das Haushaltssicherungskonzept bis zum Jahr 2020 in der Sitzung
des Ausschusses für Tourismus und Kultur am 10.11.2015,
des Schul-, Sozial-, Jugend- und Sportausschusses am 16.11.2015,
des Betriebsausschusses Wasserwerk / Abwasserwerk am 24.11.2015,
des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses am 01.12.2015
des Haupt- und Finanzausschusses am 02.12.2015
zu beraten und am 25.01.2016 durch den Rat beschließen zu lassen.
Der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wird dem Gemeinderat in einer gedruckten Fassung ausgehändigt. Die sachkundigen Bürger erhalten eine elektronische Fassung. Der Entwurf des fortgeschriebenen HSK ist Bestandteil dieser Vorlage und wird somit allen Ratsmitgliedern und sachkundigen Bürgern in der gedruckten Fassung ausgehändigt.
Nach Einarbeitung der Ergebnisse aus dem Beratungsverfahren erfolgt eine Zusammenfassung der Veränderungen in Form einer Veränderungsliste.
Die Eckdaten des Haushaltsplanentwurfes für das Jahr 2016 sehen bei
|
36.932.398 Euro |
und |
|
41.028.038 Euro |
einen |
|
4.095.640 Euro |
vor. |
Gegenüber der Haushaltsplanung 2015 ergibt sich eine Verschlechterung von 1.824.201 Euro. Gegenüber dem HSK-Planungsbeschluss vom 08.06.2015 für das Jahr 2016 ergibt sich eine Verbesserung von 33.330 Euro. Somit wird in der Summe der "HSK-Fahrplan" eingehalten.
Der Finanzplan des Jahres 2016 sieht
|
7.001.350 Euro |
vor, die eine |
|
1.073.970 Euro |
notwendig machen. |
Somit ergibt sich bei einer
|
802.480 Euro |
eine |
|
271.490 Euro . |
|
II. Fortschreibung des HSK bis zum Jahr 2020
Dieser Haushaltsentwurf zeichnet sich dadurch aus, dass trotz der steigenden Belastungen und Anforderungen im technischen und sozialen Bereich sowie der stetig steigenden Preise für viele Dienstleistungen und Produkte, das am 08. Juni 2015 beschlossene Haushaltssicherungskonzept im Bezug auf die Fehlbetragsentwicklung bis zum Jahr 2020 eingehalten wird.
Die folgenden Eckwerte haben auch mit der im Haushaltsentwurf 2016 erfolgten Fortschreibung des HSK die volle Gültigkeit:
Laufzeit des HSK bis zum Jahr 2020.
Weiterführung des Gebäudesanierungsprogramms durch eine zeitliche Streckung bis zum Jahr 2022 gemäß Ratsbeschluss vom 08.06.2015.
Begrenzung der Netto-Neuverschuldung auf Basis des Tilgungsbetrages von 700 T€ aus dem Jahr 2015. Die Begrenzung bedeutet ein Neuverschuldung von 400 T€ in 2016 und 2017, 300 T€ in 2018, 200 T€ in 2019 und 100 T€ in 2020.
Allerdings ist im Entwurf des Investitionsprogramms für 2017 der Erwerb der Straßenbeleuchtung für 750 T€ als Option vorgesehen. Sollte diese Investition beschlossen werden, so steigt die Netto-Neuverschuldung im Jahr 2016 deutlich über die oben beschriebene Begrenzung.
Anhebung des Hebesatzes für die
-
o Grundsteuer A auf
360 v. H.,
o Grundsteuer B auf
550 v.H.,
o Gewerbesteuer auf
470 v. H.,
gemäß dem Ratsbeschluss vom 08.06.2015.
In der Fortschreibung weicht das HSK von der Basisplanung aus dem Jahr 2015 wie folgt ab:
Jahr |
Basisplanung 2015 |
Fortschreibung 2016 |
|
Änderung |
||
2015 |
Planung: |
-2.271 T€ |
Prognose: |
-1.000 T€ |
|
+1.271 T€ |
2016 |
Planung: |
-4.129 T€ |
Planung: |
-4.096 T€ |
|
+33 T€ |
2017 |
Planung: |
-2.784 T€ |
Planung: |
-2.297 T€ |
|
+487 T€ |
2018 |
Planung: |
-1.174 T€ |
Planung: |
-1.364 T€ |
|
-190 T€ |
2019 |
Planung: |
-364 T€ |
Planung: |
-206 T€ |
|
+158 T€ |
2020 |
Planung: |
+721 T€ |
Planung: |
+928 T€ |
|
+207 T€ |
Die in der Fortschreibung von der Basisplanung 2015 entstehenden Abweichungen werden wie folgt erklärt:
Steuererträge:
Wesentlich für das um 466 T€ höhere Steueraufkommen im Jahr 2016 ist die höhere Einplanung der Gewebesteuer. Mitte Oktober 2015 lag die Gewerbesteuer um rd. 1,4 Mio. Euro über der Planung 2015. Das somit gestiegene Planniveau schreibt sich in die Folgejahre bis 2020 fort.
Zuweisungen:
Bei den Zuweisungen haben sich Verbesserungen ggü. der Basisplanung bei den Landeszuweisungen für Asylbewerber / Flüchtlinge von 1,5 Mio. Euro sowie bei der Abrechnung der Einheitslasten von 0,35 Mio. Euro ergeben. Demgegenüber steht eine Verschlechterung bei den Schlüsselzuweisungen um den in der Basisplanung vorgesehenen Wert von 0,32 Mio. Euro, da Reichshof im Jahr 2016 abundant sein wird.
Personalaufwand:
Der Personalaufwand hat sich ggü. der Basisplanung um rd. 100 T€ erhöht. Dies ist auf eine zusätzliche Stelle bei der Asylbetreuung, eine zusätzliche halbe Stelle im Jugendzentrum Eckenhagen sowie auf die Besetzung einer vakanten halben Technikerstelle im Gebäudemanagement zurück zu führen.
Sach- und Dienstleistungen:
Der Aufwand für Sach- und Dienstleistungen hat sich ggü. der Basisplanung um rd. 100 T€ erhöht. Ursächlich hierfür ist der neu eingeschätzte Bedarf bei der Unterhaltung der Betriebs- und Geschäftsausstattung in der Produktgruppe 5209 Wohnprobleme Asyl mit plus 61 T€ sowie die Neueinplanung eines Aufwandes für sonstige Dienstleistungen in der Produktgruppe 5105 Grundstücksneuordnung zur Regelung der Verfahren Rodener Platz und Brücke Aggermühle.
Bilanzielle Abschreibungen:
Die bilanziellen Abschreibungen haben sich ggü. der Basisplanung nur marginal verändert.
Transferaufwand:
Der Transferaufwand hat sich ggü. der Basisplanung um rd. 1,62 Mio. Euro erhöht. Im Einzelnen sind dies die Kreisumlage mit 518 T€ wegen der gestiegenen gemeindlichen Steuerkraft, die Leistung einer bisher nicht vorgesehenen Solidarumlage von 74 T€ aufgrund der Abundanz, aktuell höher eingeschätzte Kosten zur Versorgung der Asylbewerber / Flüchtlinge (+ 1 Mio. Euro) sowie eine höhere Gewerbesteuerumlage (+ 74 T€) durch die höher eingeplanten Steuererträge.
Sonstiger Aufwand:
Die sonstigen Aufwendungen haben sich ggü. der Basisplanung um rd. 317 T€ erhöht. Wesentlich hierfür ist die Steigerung bei den Mieten und Mietnebenkosten für die Unterbringung der Asylbewerber / Flüchtlingen (+ 273 T€).
Finanzaufwand:
Der Finanzaufwand hat sich ggü. der Basisplanung aufgrund der im Jahr 2015 realisierten günstigen Zinskonditionen um 43 T€ verringert. Dies wirkt sich auch positiv auf die weiteren HSK-Jahre aus.
Die mit dieser Vorlage in die Beratungen eingebrachte Fortschreibung des HSK sieht wie in der Basisplanung nach wie vor den Ausgleich sowohl im Ergebnis- als auch im Finanzplan im Jahr 2020 vor. Formell ist der Haushalt ausgeglichen, wenn im Ergebnisplan die Erträge die Aufwendungen decken.
Der Finanzplan ist deshalb benannt, weil durch die Reduzierung der Differenz zwischen den nicht zahlungsrelevanten Komponenten der Ergebnisrechnung, dem Abschreibungsaufwand und dem Ertrag aus der Auflösung der Sonderposten, zukünftig nicht mehr ausreichend Finanzmittel erwirtschaftet werden, um den Zuwachs bei der zahlungsrelevanten Tilgung in der Finanzrechnung, insbesondere aus der bereits getätigten und geplanten Neuverschuldung, zu decken.
Nachfolgend die fortgeschriebene Entwicklung im
-
Ergebnisplan:
Finanzplan:
Jahr
(-)Defizit (+)Überschuss
(-)Defizit
(+)Überschuss2016
-4.095.640 €
-3.576.994 €
2017
-2.297.328 €
-1.882.241 €
2018
-1.364.498 €
-1.894.122 €
2019
-205.632 €
-954.974 €
2020
927.766 €
105.647 €
Die den Planwerten 2016 bis 2020 zugrunde liegenden Steigerungswerte nach den Orientierungsdaten, die errechneten Wachstumsraten sowie die individuellen Entwicklungsraten und die Hebesatzveränderungen sind im Detail in der als Anlage III beigefügten Zusammenfassung nach den Bereichen:
Gewerbesteuer, Grundsteuer A + B, übrige Gemeindesteuern,
Einkommensteuer- und Umsatzsteueranteile sowie Kompensationsanteile,
Schlüsselzuweisungen, Finanzerträge und Sonderposten,
Übrige Erträge aus Verwaltung und Betrieb,
Personal- und Versorgungsaufwand,
Aufwand für Sach- und Dienstleistungen,
Schülerbeförderungskosten, Aufwand für Energie,
Unterhaltung von Straßen und Gebäuden,
Kreisumlage, Sozialtransferaufwand,
Transferaufwand an private und an verbundene Unternehmen,
Gewerbesteuerumlage, Finanzaufwand, sonstiger Aufwand und Abschreibungsaufwand
dargestellt.
III. Weitere Beratungen
Die vorliegenden Entwürfe des Haushaltsplanes und des fortgeschriebenen HSK lassen im Bezug auf ihre Festsetzungen noch genügend Einschätzungs- und Beurteilungsspielraum für die anstehenden Beratungen.
In den kommenden Beratungen besteht nun die Möglichkeit die Einzelveranschlagungen im Ergebnisplan und auch im Investitionsprogramm zu verändern. Die angewandten Orientierungsdaten, Hebesatzsteigerungen und Wachstumsraten sind auf deren Zutreffen und deren Angemessenheit hin zu beurteilen.
Zur besseren Einschätzung des Zutreffens und der Angemessenheit der Planung wird auf folgende Risiken hingewiesen:
a. Im Jahr 2020 soll der Solidarbeitrag in Form des Solidarpaktes für den Abbau teilungsbedingter Sonderlasten in den ostdeutschen Bundesländern wegfallen. Für Reichshof würde dies eine Entlastung von rd. 1 Mio. Euro bedeuten. Diese Entlastung darf von Seiten der Aufsichtsbehörde bereits heute berücksichtigt werden, obwohl es hierzu noch keine konkreten Vereinbarungen zwischen dem Bund und den Bundesländern gibt. Die Entlastung wurde auch in diesem fortgeschriebenen HSK berücksichtigt.
b. Der in den vergangenen Jahren schwankende Ertrag aus der Gewerbesteuer hat im Haushalt oftmals Defizite verursacht. Die Planung in den Jahren 2016 bis 2020 geht von stetig steigenden Erträgen aus. Eine konjunkturelle Schwächephase ist nicht eingeplant. In der Zukunft möglicherweise entstehende Gewerbesteuerrückgänge müssen dann auf andere Art und Weise ausgeglichen werden.
c. Die Leistungen zur Betreuung von Asylsbewerbern / Flüchtlingen werden im Jahr 2016 in den PG 1.31.11 und 1.52.09 mit insgesamt 2,7 Mio. Euro geplant. In den Jahren 2017 bis 2019 werden die Aufwendungen gemessen an 2016 um 0,2 Mio. Euro bzw. 0,75 Mio. Euro, bzw. 1,1 Mio. Euro geringer geplant. Der Ertrag aus Landeszuweisungen wird Jahr für Jahr ggü. den Aufwendungen so angepasst geplant, dass eine etwa 70 %ige Kostendeckung ausgewiesen wird.
d. Durch die erhebliche Verringerung des Abschreibungsbetrages ab dem Jahr 2018 und der gleichzeitigen Zunahme der Tilgungsleistungen aus den bisherigen Verpflichtungen und der vorgesehenen Neuverschuldung wird der Kassenkreditbestand auch dann noch steigen, wenn die Ergebnisrechnung ausgeglichen ist. Dies führt bei dieser Finanzkonstellation dazu, dass die Zins- und Tilgungsleistungen für Investitionskredite mit Kassenkrediten finanziert werden und der Kassenkreditbestand weiter ansteigt.
e. Durch die lockere Geldpolitik der Europäischen Zentralbank sind die Kreditmarktzinsen historisch niedrig. Ein Risiko liegt in der Zinsänderung. Im Haushaltssicherungskonzept sind die Kassenkredite mit einem Zinssatz von 1% berechnet.
f. Die in Aussicht gestellte Bundeshilfe zur Finanzierung der Eingliederungshilfe wird den kreisangehörigen Kommunen über die Umsatzsteueranteile und den Kreisen als Erstattungszahlung für die SGB II Aufwendungen gewährt. Das zukünftige Risiko besteht nun darin, dass der Kreis die eigene Entlastung möglicherweise nicht 1:1 weitergibt und / oder die Zuweisungen an die Kommunen nicht adäquat aus der Hebesatzbildung ausschließt, und somit Mitnahmeeffekt entsteht.
Des Weiteren werden zur Planung noch folgende Hinweise gegeben:
a. Der Abschreibungsaufwand wird sich im Bereich der Straßen und Wege ab dem Jahr 2018 um rd. 670.000 Euro verringern.
b. Der Aufwand für die Straßenunterhaltung wurde nach den Planansätzen 955.000 Euro (2016), 843.000 Euro (2017), 893.000 Euro (2018) um 255.000 Euro auf 638.000 Euro in 2019 reduziert. In den folgenden Jahren wird dieser Planansatz mit der Wachstumsrate von 4,9% fortgeschrieben.
c. Die Tilgungsleistung für das angestrebte KfW-Darlehen zur Finanzierung der AggerEnergie-Beteiligung wird ab 2018 nach drei tilgungsfreien Jahren um rd. 175.0000 Euro pro Jahr steigen.
d. Die angekündigte vollständige Bundeshilfe von 5 Mrd. Euro ab dem Jahr 2018 wird zurzeit in einer Höhe von 1 Mrd. Euro gewährt. Mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde dürfen bereits heute 50% der noch ausstehenden Bundeshilfe ab 2018 berücksichtigt werden, obwohl es hierzu noch keine konkreten Vereinbarungen gibt. Die Entlastung wurde in diesem Haushaltssicherungskonzept mit 228.000 Euro pro Jahr berücksichtigt.
e. Die Umlagegrundlage für die Berechnung der Kreisumlage im Haushaltssicherungskonzept enthält die Bundeshilfe derzeit zu 100%. Ab 2018 wird sie nur noch zu 50% in der Berechnung der Kreisumlage berücksichtigt, auch ohne eine hierzu klarstellende Regelung des Kreises.
Zu beraten ist noch über:
a. mögliche Einsparungen, die sich aus der Analyse des Haushaltes ergeben. Hierzu wird auf die Ausführungen des Oberbergischen Kreises (OBK) zur Genehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes 2015 bis 2020 verwiesen, die auf Seite 3 der Verfügung vom 15.10.2015 zu finden sind (Anlage IX). Hiernach sind neben den Steuererhöhungen auch strukturelle Verbesserungen Bestandteil eines HSK´s.
Eine Genehmigungsfähigkeit der Fortschreibung des HSK´s, steht unter dem Vorbehalt der Bestimmung weiterer Maßnahmen.
Die Auflistung möglicher Sparmaßnahmen, die der OBK in der Haushaltsverfügung erwähnt, ist aus der Beratungstätigkeit der Gemeindeprüfungsanstalt bei den Stärkungspaktkommunen entstanden.
Die etwa 800 Maßnahmen wurden um identische Maßnahmen etc. bereinigt, so dass letztendlich 669 Maßnahmen in der Weise beurteilt wurden, dass sich folgende Einteilung ergibt:
Ja gemacht ! (200 Maßnahmen, die schon umgesetzt wurden)
Ja möglich ! (114 Maßnahmen, die unter bestimmten Voraussetzungen
umgesetzt werden könnten)
Nein, weil ..... ! (169 Maßnahmen, die nicht in Frage kommen)
Trifft nicht zu ! (186 Maßnahmen, die in der Zuständigkeit anderer Behörden liegen bzw. die nicht Aufgabe der Gemeinde Reichshof sind)
Die Liste umfasst zu Begrenzung ihres Umfanges nur die 283 Maßnahmen „Ja möglich!“ und „Nein, weil....!“ Die komplette Liste kann jederzeit eingesehen werden.
Die gelisteten Konsolidierungsmaßnahmen führen nach Aussage der Gemeindeprüfungsanstalt die Bezeichnungen und die Überschriften, wie sie in den betroffenen Kommunen dokumentiert sind.
Die Übersicht gliedert sich nach Produktbereichen, welche wiederum in Reduzierung von Aufwendungen und in Steigerung von Erträgen untergliedert ist. Aufgeführt sind jeweils die Bezeichnungen der einzelnen Maßnahmen.
Für die Beratung in den Fachausschüssen wurden die gelisteten Konsolidierungsmaßnahmen nach Ausschüssen wie folgt sortiert und als Anlagen beigefügt:
Ausschusses für Tourismus und Kultur (Anlage V)
Schul-, Sozial-, Jugend- und Sportausschusses (Anlage VI)
Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses (Anlage VII)
Haupt- und Finanzausschusses (Anlage VIII)
Anlagen:
Ergebnisplanung 2016 - 2020 (Anlage I)
Ergebnisplanung 2016 - 2020 im Vergleich zur Basisplanung aus 2015 (Anlage II)
Steigerungswerte 2015 – 2024 (Anlage III)
Modellrechnung Planung (Anlage IV)
Analyse des Haushaltes, geordnet nach Fachausschüssen
o Ausschuss für Tourismus und Kultur (AnlageV)
o Schul-,Sozial-,Jugend- und Sportausschuss (Anlage VI)
o Bau-,Planungs-,Verkehrs- und Umweltausschuss (Anlage VII)
o Haupt- und Finanzausschuss (Anlage VIII)
Genehmigung der Haushaltssatzung 2015 und des HSK bis 2020 durch die Verfügung des Oberbergischen Kreises vom 15.10.2015 (Anlage IX).
Der Ausschuss für Tourismus und Kultur, der Schul-, Sport-, Jugend- und Sozialausschuss, der Betriebsausschuss Wasserwerk / Abwasserwerk, der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss und der Haupt- und Finanzausschuss beraten zur Beschlussfassung des Gemeinderates / der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung 2016 und die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes bis zum Jahr 2020 mit Wirkung ab dem 01. Januar 2016.