Beschluss: ungeändert beschlossen

Sachverhalt:


Der Weg wurde im Flurbereinigungsverfahren Alpe 1953 als Wirtschaftsweg gewidmet.

Die Entwidmung eines Teilbereiches wurde von den Eigentümern der benachbarten Parzellen 58 und 56, Cornelia und Werner Dresbach beantragt. Sie beabsichtigen eine Teilfläche des Weges käuflich zu erwerben. Die Eigentümer sind die alleinigen Anlieger.

Die Absicht der Wegeeinziehung wurde im Reichshofkurier am 29.07.2002 bekanntgegeben. Ebenfalls wurde der Ortsvorsteher mit Schreiben vom 24.06.2002 von der Angelegenheit unterrichtet. Weder betroffene Bürger noch der Ortsvorsteher haben Einwendungen erhoben.

Daher wird vorgeschlagen, das Entwidmungsverfahren durchzuführen. Ein Wirtschaftsweg, der im Rahmen einer Flurbereinigung gewidmet wurde, kann nur per Satzungsbeschluß wieder entwidmet werden. Diese Satzung ist als Anlage 1 beigefügt.


Die beschlossene Satzung ist dem Landrat als Untere Staatliche Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen. Nach Genehmigung durch den Landrat und dem entsprechenden Veröffentlichungsverfahren tritt die Satzung am Tag nach der Bekanntmachung im Reichshofkurier in Kraft.

Der Teilbereich der zur Entwidmung vorgesehenen Parzelle 48 ist im beigefügten Lageplan schraffiert gekennzeichnet.






Beschlußvorschlag:


Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuß empfiehlt dem Rat zu beschließen / Der Rat beschließt die Entwidmung eines Teiles der Wegefläche Gemarkung Agger, Flur 8, Flurstück 48, der auf dem beiliegenden Plan markiert ist. Der beiliegende Satzungsentwurf wird als Satzung beschlossen.



Es wird folgender Beschluss gefasst:


Der Rat beschließt die Entwidmung eines Teiles der Wegefläche Gemarkung

Agger, Flur 8, Flurstück 48, der auf dem der Vorlage beiliegenden Plan

markiert ist. Der beiliegende Satzungsentwurf wird als Satzung beschlossen.



Die Vorlage der Verwaltung (Drucksache 611) vom 14.01.2003 wurde allen

Ratsmitgliedern zugestellt.



Abstimmungsergebnis:


dafür: 31 dagegen: 0 Enthaltung: 0