Sachverhalt:
§ 10 Abs. 2 der bisherigen Beitrags- und Gebührensatzung lautet:
"Für die Überlassung eines Standrohres sind Gebühren zu entrichten, und zwar 30,00 Euro oder täglich 1,00 Euro. Außer diesen Gebühren ist eine Sicherheit von 300,00 Euro zu leisten".
Um Missverständnisse auszuräumen, ist eine Klarstellung an dieser Stelle vonnöten, dass die 30,00 Euro für jeden vollen Monat der Nutzung gelten sollten. Es wird empfohlen, diese Textstelle zu streichen, so dass einheitlich pro Tag 1,00 Euro an Gebühren erhoben wird.
Anlagen:
1 Satzungsänderung
Beschlußvorschlag:
Der Werksausschuss empfiehlt dem Rat zu beschließen / Der Rat beschließt den IX. Nachtrag zur Beitrags und Gebührensatzung vom 18.12.1985 zur Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Reichshof vom 17.02.1982 in der Fassung des VIII. Nachtrages vom 12.12.2001
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Der Rat beschließt den IX. Nachtrag zur Beitrags- und Gebührensatzung
vom 18.12.1985 zur Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Reichshof
vom 17.02.1982 in der Fassung des VIII: Nachtrages vom 12.12.2001.
Die Vorlage der Verwaltung (Drucksache 599) vom 08.01.2003 wurde allen
Ratsmitgliedern zugestellt.
Abstimmungsergebnis:
dafür: 30 dagegen: 0 Enthaltung: 1