Beschluss: ungeändert beschlossen

Sachverhalt:

Seit 2019 vergibt die Gemeinde Reichshof Heimatpreise. Hierzu stellt das Land jeder teilnehmenden Kommune jährlich 5.000,- € zur Verfügung. Es sind Preiskriterien zu definieren anhand derer die Preisträger ermittelt werden können. Der Kommune ist die Bildung von Preiskategorien freigestellt. Der Preisträger bzw. der Erstplatzierte nimmt automatisch an einem Landeswettbewerb teil.


In Reichshof wurden in vergangenen Jahren folgende Preiskriterien definiert:


Preiskriterien 2019

Preiskriterien 2020

Preiskriterien 2021

Preiskriterien 2022

Darstellung des Bezugs zu Reichshof

Dorf-Heimat“ – Früher, Heute und in der Zukunft

1. Unser / Mein Corona-Jahr in Reichshof +

Maßnahmen zum Klima- und Artenschutz

Nachhaltigkeit

Aktivität

2. Wirkungskreis +

Förderung zum Thema Nachhaltigkeit (Schwerpunkte: Ökologie, Soziales, Wirtschaftlichkeit)

Anzahl möglicher „Nutzergruppen“ / Generationenüber-greifende Wirkung

Anzahl möglicher „Nutzergruppen“ / Generationenüber-greifende Wirkung

3. Aufbereitung der Bewerbung +

Attraktivitätsstei-gerung öffentlicher oder öffentlich zugänglicher Orte und Plätze

Aktualität des thematischen Schwerpunkts


4. Anzahl bisher eingereichter Bewerbungen +

Bisher erhaltene Förderungen oder Preisgelder -

Innovativer Charakter


5. Bisher erhaltene Preise -

Bezug zu Reichshof



a) Das Land Nordrhein-Westfalen fördert Preisgelder für die Verleihung von Heimat-Preisen über Städte, Gemeinden und Kreise, die damit vor Ort ehrenamtliches Engagement und nachahmenswerte Praxisbeispiele im Bereich der Gestaltung von Heimat würdigen und hervorheben.


Die eingereichten Bewerbungen sollen in diesem Jahr mindestens einen der folgende Schwerpunkte thematisieren:

  • Förderung des gesellschaftlichen Zusammenlebens,

  • Stärkung der örtlichen und heimischen Traditionen und Pflege von heimischem Brauchtum oder

  • Attraktivitätssteigerung öffentlicher oder öffentlich zugänglicher Orte und Plätze.


Bei der Bewertung wird ebenfalls berücksichtigt, welchen Wirkungskreis das Projekt hat und ob bereits Bewerbungen ohne Erfolg geblieben sind. Bisher erhaltene Förderungen oder Preisgelder des Projektes werden ebenfalls berücksichtigt.


Für das Jahr 2023 schlägt die Verwaltung die nachfolgenden Preiskriterien vor:




Preiskriterien 2023

Beitrag zur Förderung des gesellschaftlichen Zusammenlebens und / oder

Beitrag zur Stärkung der örtlichen und heimischen Traditionen und Pflege von heimischem Brauchtum und / oder

Beitrag zur Attraktivitätssteigerung öffentlicher oder öffentlich zugänglicher Orte und Plätze

Wirkungskreis

Anzahl bisher eingereichter Bewerbungen ohne Erfolg

Bisher erhaltene Förderungen oder Preisgelder


Eine detaillierte Bewertungsmatrix wird nach Beschlussfassung erarbeitet und den Jurymitgliedern zu gegebener Zeit zur Verfügung gestellt.


b) Darüber hinaus schlägt die Verwaltung vor, die Preise wie folgt zu staffeln:


1. Platz; Preisgeld in Höhe von 2.600,- €

2. Platz; Preisgeld in Höhe von 1.600,- €

3. Platz; Preisgeld in Höhe von 800,- €


c) Nach Beschluss zur Verleihung des Heimatpreises 2023 anhand der oben genannten Preiskriterien wird ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung in Höhe von 5.000,- € bei der Bezirksregierung Köln, als zuständige Bewilligungsbehörde, gestellt.


d) Nach Bewilligung wird ein Aufruf zur Einreichung von Projektideen / Vorschlägen gestartet.

Die Frist zur Einreichung von Ideen / Vorschlägen bei der Gemeinde Reichshof ist der 31.08.2023. Die Verwaltung behält sich jedoch vor, die Frist nochmals zu verlängern.


e) Die Auswertung der eingehenden Projektideen / Projektvorschläge und die Auswahl der Preisträger obliegt der Gemeinde Reichshof unter Berücksichtigung der oben genannten Preiskriterien.

Sie erfolgt durch Entscheidung einer eingesetzten Jury, die wie auch in den vergangenen Jahren aus den Fraktionsvorsitzenden, dem Verwaltungsvorstand und einem Vertreter des Oberbergischen Kreises bestehen wird.



1. Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat / der Rat der Gemeinde Reichshof beschließt die Vergabe von Heimatpreisen für das Jahr 2023 im Wert von 5.000 €.


2. Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat / der Rat der Gemeinde Reichshof beschließt die damit verbundenen Preiskriterien (a):


Beitrag zur Förderung des gesellschaftlichen Zusammenlebens und / oder

Beitrag zur Stärkung der örtlichen und heimischen Traditionen und Pflege von heimischem Brauchtum und / oder

Beitrag zur Attraktivitätssteigerung öffentlicher oder öffentlich zugänglicher Orte und Plätze

Wirkungskreis

Anzahl bisher eingereichter Bewerbungen ohne Erfolg

Bisher erhaltene Förderungen oder Preisgelder


3. Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat / der Rat der Gemeinde Reichshof beschließt die weiteren Rahmenbedingungen:


(b) Die Preise werden wie folgt gestaffelt:

1. Platz; Preisgeld in Höhe von 2.600,- €

2. Platz; Preisgeld in Höhe von 1.600,- €

3. Platz; Preisgeld in Höhe von 800,- €


(c) Die Gemeinde Reichshof wird beauftragt einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung in Höhe von 5.000,- € bei der Bezirksregierung Köln, als zuständige Bewilligungsbehörde, zustellen.


(d) Nach Bewilligung wird ein Aufruf zur Einreichung von Projektideen / Vorschlägen gestartet.

Die Frist zur Einreichung von Ideen / Vorschlägen bei der Gemeinde Reichshof ist der 31.08.2023. Die Verwaltung behält sich jedoch vor, die Frist nochmals zu verlängern.


(e) Die Auswertung der eingehenden Projektideen / Projektvorschläge und die Auswahl der Preisträger obliegt der Gemeinde Reichshof unter Berücksichtigung der oben genannten Preiskriterien.

Sie erfolgt durch Entscheidung einer eingesetzten Jury, die wie auch in den vergangenen Jahren aus den Fraktionsvorsitzenden, dem Verwaltungsvorstand und einem Vertreter des Oberbergischen Kreises bestehen wird.


Es wird folgender Beschluss gefasst:

1. Der Rat der Gemeinde Reichshof beschließt die Vergabe von Heimatpreisen für das Jahr 2023 im Wert von 5.000 €.


2. Der Rat der Gemeinde Reichshof beschließt die damit verbundenen Preiskriterien (a):


Beitrag zur Förderung des gesellschaftlichen Zusammenlebens und / oder

Beitrag zur Stärkung der örtlichen und heimischen Traditionen und Pflege von heimischem Brauchtum und / oder

Beitrag zur Attraktivitätssteigerung öffentlicher oder öffentlich zugänglicher Orte und Plätze

Wirkungskreis

Anzahl bisher eingereichter Bewerbungen ohne Erfolg

Bisher erhaltene Förderungen oder Preisgelder


3. Der Rat der Gemeinde Reichshof beschließt die weiteren Rahmenbedingungen:


(b) Die Preise werden wie folgt gestaffelt:

1. Platz; Preisgeld in Höhe von 2.600,- €

2. Platz; Preisgeld in Höhe von 1.600,- €

3. Platz; Preisgeld in Höhe von 800,- €


(c) Die Gemeinde Reichshof wird beauftragt einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung in Höhe von 5.000,- € bei der Bezirksregierung Köln, als zuständige Bewilligungsbehörde, zustellen.


(d) Nach Bewilligung wird ein Aufruf zur Einreichung von Projektideen / Vorschlägen gestartet.

Die Frist zur Einreichung von Ideen / Vorschlägen bei der Gemeinde Reichshof ist der 31.08.2023. Die Verwaltung behält sich jedoch vor, die Frist nochmals zu verlängern.


(e) Die Auswertung der eingehenden Projektideen / Projektvorschläge und die Auswahl der Preisträger obliegt der Gemeinde Reichshof unter Berücksichtigung der oben genannten Preiskriterien.

Sie erfolgt durch Entscheidung einer eingesetzten Jury, die wie auch in den vergangenen Jahren aus den Fraktionsvorsitzenden, dem Verwaltungsvorstand und einem Vertreter des Oberbergischen Kreises bestehen wird.


Ratsmitglied Funke teilt mit, dass der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss einen einstimmigen Empfehlungsbeschluss gefasst hat.


Bürgermeister Gennies ruft zur Abstimmung auf.


Abstimmungsergebnis:


Dafür:

32

dagegen:

0

Enthaltung:

0