Beschluss: ungeändert beschlossen

Sachverhalt:


Der Präsident des Landgerichts Bonn hat darum gebeten, die Vorschlagslisten für die Schöffenwahl aufzustellen.


Die in der Liste aufgeführten Personen haben sich aufgrund einer Veröffentlichung im Reichshofkurier für das Ehrenamt des Schöffen beworben.


Alle Personen erfüllen die gesetzlichen Voraussetzungen für das Amt des Schöffen. Sie sind nach Auffassung und Überprüfung der Verwaltung bereit und geeignet, das Amt des Schöffen zu übernehmen.




Anlagen:


Schöffenliste



Der Rat stimmt der als Anlage beigefügten Liste zur Wahl der Schöffen zu.


(Hinweis: Der Beschluss ist mit zwei Drittel der anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung zu fassen)


Es wird folgender Beschluss gefasst:


Der Rat stimmt der als Anlage zur Vorlage beigefügten Liste zur Wahl der Schöffen zu.


(Hinweis: Der Beschluss ist mit zwei Drittel der anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung zu fassen)


Herr Köster erläutert die Vorlage.


Die Ratsmitglieder Rolf Becker und Stephan Draube sind befangen.


Bürgermeister Gennies ruft zur Abstimmung auf.


Abstimmungsergebnis:


Dafür:

29

dagegen:

0

Enthaltung:

0