Beschluss: ungeändert beschlossen

Sachverhalt:


Am 21.06.2017 wurde in der Sitzung des Gemeinderats mit der Vorlage-Nr. 2014/00318 das ursprüngliche Konzept, am 01.07.2019 mit der Vorlage-Nr. 2014/00491 das erste geänderte Konzept und am 16.12.2020 mit Vorlage 2020/00022 das zweite geänderte Konzept zur Verwendungsplanung „Gute Schule 2020“ beschlossen. Das Land NRW stellte in einer Gemeinschaftsaktion mit der NRW.BANK den Kommunen über das Förderprogramm „Gute Schule 2020“ zwei Milliarden Euro zur Verfügung. Reichshof erhielt ein Kontingent von 924.312 Euro, das sich in vier Jahresraten (2017 - 2020) à 231.078 Euro aufteilt. Die Auszahlung durch die NRW-Bank erfolgte immer zum Jahresende, d.h. die Investitionsmaßnahmen der Gemeinde Reichshof erfolgten planmäßig in den Folgejahren.


Neu aufgelegte Förderprogramme wie der „Digital Pakt Schule“ machten bereits in den Jahren 2019 und 2021 eine Verschiebung von Maßnahmen erforderlich, um eine optimale Förderung aufgrund der bestehenden Förderrichtlinien der einzelnen Programme zu erreichen.


Mittlerweile erfolgten die Abrufe der vier Jahresraten im Zeitraum 12/2017 bis 12/2020, d.h. alle vier Jahresraten wurden fristgerecht abgerufen.


Die Verwendung des Gesamtkontingents i.H.v. 924.312 Euro erfolgte gänzlich in den Jahren 2017 bis 2022.


Als Anlage beigefügt wurde zur Erläuterung die Verwendungsplanung aus Dezember 2020. Nachdem die Fördermittel nun gänzlich verausgabt wurden, ergaben sich hierzu die folgenden Änderungen:

Die Summe der Baumaßnahmen verminderte sich von den geplanten 490.876 € auf
445.277 €. Die frei gewordenen Mittel i.H.v. 45.598 € wurden für die Mensa der Gesamtschule eingesetzt.


Der Planansatz für die Mensa betrug in 12/2020 171.476 €. Verausgabt wurden jedoch 283.700 €, d.h. es entstanden Zusatzausgaben i.H.v. 112.224 €, davon je ca. 30.000 € für Küche, Abzugshaube und Feuerlöschanlage (= ca. 90.000 €).


Die restlichen Mehrausgaben für die Mensa i.H.v. 22.224 € betrafen Montagearbeiten wie Fußboden verlegen, Wände verrücken sowie allgemeine Kostensteigerungen.


Die dadurch nicht für Geräte und IT einsetzbaren Mittel wurden durch das Förderprogramm „Digital Pakt Schule“ kompensiert, d.h. diese Maßnahmen wurden ebenfalls, wie in der Verwendungsplanung Dezember 2020 vorgesehen, realisiert, jedoch nicht aus dem Förderprogramm „Gute Schule 2020“ sondern aus dem Förderprogramm „Digital Pakt Schule“ finanziert.



Anlagen:


  • Geändertes Konzept zur Verwendungsplanung „Gute Schule 2020“



Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat zu beschließen, der Rat beschließt das geänderte Konzept zur Verwendungsplanung bzw. die geänderte Verwendung des eingeräumten Kreditkontingents im Rahmen des Förderprogramms „Gute Schule 2020.“




Es wird folgender Beschluss gefasst:

Der Rat beschließt das geänderte Konzept zur Verwendungsplanung bzw. die geänderte Verwendung des eingeräumten Kreditkontingents im Rahmen des Förderprogramms „Gute Schule 2020.“


Bürgermeister Gennies teilt mit, dass der Haupt- und Finanzausschuss einen Empfehlungsbeschluss gefasst hat.


Er ruft zur Abstimmung auf.


Abstimmungsergebnis:


Dafür:

31

dagegen:

0

Enthaltung:

0