Beschluss: ungeändert beschlossen

Sachverhalt:


Die Eigenbetriebe unterliegen als Wirtschaftsbetriebe der öffentlichen Hand der Prüfungspflicht durch Bilanzprüfer. In NRW sind bis einschließlich 2002 die Gemeindeprüfungsämter bei den Regierungen die Bilanzprüfer. Sie dürfen die Prüfungen nur durch öffentlich bestellte Wirtschaftsprüfer vornehmen lassen. Der mit der Prüfung der Geschäftsjahre 2001 beauftragte Wirtschaftsprüfer Stefan Weber, Reichshof-Wildbergerhütte, hat die Prüfungen durchgeführt und seine Berichte erstellt. Einzelheiten werden in der Sitzung vorgetragen.


Anlagen:

  • Bilanz 2001 des Gemeindewasserwerkes,

  • Gewinn- und Verlustrechnung 2001 des Gemeindewasserwerkes,

  • Bilanz 2001 des Gemeindeabwasserwerkes,

  • Gewinn- und Verlustrechnung 2001 des Gemeindeabwasserwerkes.


Beschlußvorschlag:

Der Werksausschuss empfiehlt / Der Gemeinderat beschließt gemäß § 26 Eigenbetriebsverordnung


a) die Feststellung des Jahresabschlusses 2001 des Gemeindewasserwerkes.


Der Jahresgewinn in Höhe von 1.513,22 DM (773,70 €) ist in vollem Umfang der allgemeinen Rücklage zuzuführen.


b) die Feststellung des Jahresabschlusses 2001 des Gemeindewerkes Abwasserbeseitigung.


Der Jahresgewinn in Höhe von 107.859,92 DM (55.147,90 €) ist in vollem Umfang der allgemeinen Rücklage zuzuführen.



Es wird folgender Beschluss gefasst:


Der Rat beschließt gemäß § 26 Eigenbetriebsverordnung


a) die Feststellung des Jahresabschlusses 2001 des Gemeindewasserwerkes.


Der Jahresgewinn in Höhe von 1.513,22 DM (773,70 €) ist in vollem Umfang der

allgemeinen Rücklage zuzuführen.


b) die Feststellung des Jahresabschlusses 2001 des Gemeindewerkes

Abwasserbeseitigung.


Der Jahresgewinn in Höhe von 107.859,92 DM (55.147,90 €) ist in vollem Umfang

der allgemeinen Rücklage zuzuführen.



Die Vorlage der Verwaltung (Drucksache 597) vom 08.01.2003 wurde allen

Ratsmitgliedern zugestellt.



Abstimmungsergebnis:


dafür: 29 dagegen: 0 Enthaltung: 2