Sachverhalt:

Im Jahr 2005 trat die Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden in der Gemeinde Reichshof in Kraft.


Aktuell wurden zwei Mustersatzungen für die Durchführungen von Bürgerentscheiden durch den Städte- und Gemeindebund NRW erarbeitet (Stand:2019). Die Satzungen unterscheiden sich:

- Abstimmung analog zu Wahlen

- Abstimmung ausschließlich per Briefabstimmung.


Aufgrund der in dem Zeitraum von 2005 bis heute angefallen Anpassungen der rechtlichen Grundlagen wird die Neufassung der oben genannten Satzung durch die Verwaltung vorgeschlagen.


Die einzelnen Veränderungen sind in der Satzungsgegenüberstellung rot dargestellt.

Da auch bei dieser Fassung von der Möglichkeit der ausschließlichen Briefabstimmung erneut Gebraucht gemacht wurde, ist auch hier die kostengünstigste Satzungsalternative für die Durchführung von Bürgerentscheiden genutzt worden .



Anlagen:

1. Satzungsentwurf

2. Satzungsgegenüberstellung



Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt / der Rat der Gemeinde Reichshof beschließt die Neufassung der Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden in der Gemeinde Reichshof (ausschließlich per Briefabstimmung).



Es wird folgender Beschluss gefasst:

Der Rat der Gemeinde Reichshof beschließt die Neufassung der Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden in der Gemeinde Reichshof (ausschließlich per Briefabstimmung).




Bürgermeister Gennies teilt mit, dass der Haupt- und Finanzausschuss einen Empfehlungsbeschluss gefasst hat. In der Sitzung wurde empfohlen, dass den Wahlberechtigten die Briefwahlunterlagen direkt bei der Wahlbenachrichtigung zugesendet werden. Die entsprechende Änderung des Satzungstext liegt den Ratsmitgliedern als Tischvorlage vor.


Bürgermeister Gennies ruft zur Abstimmung auf.


Abstimmungsergebnis:


Dafür:

30

dagegen:

0

Enthaltung:

1