Beschluss: ungeändert beschlossen

Sachverhalt:


Der Eigenbetrieb unterliegt als Wirtschaftsbetrieb der öffentlichen Hand der Prüfungspflicht durch Bilanzprüfer. In NRW sind bis einschließlich 2002 die Gemeindeprüfungsämter bei den Regierungen die Bilanzprüfer. Sie dürfen die Prüfungen nur durch öffentlich bestellte Wirtschaftsprüfer vornehmen lassen. Der mit der Prüfung des Geschäftsjahres 2001 beauftragte Wirtschaftsprüfer Stefan Weber, Reichshof-Wildbergerhütte, hat die Prüfung durchgeführt und seinen Bericht erstellt. Einzelheiten werden in der Sitzung vorgetragen.


Anlagen:

  • Bilanz 2001 des Eigenbetriebes Kurverwaltung der Gemeinde Reichshof,

  • Gewinn- und Verlustrechnung 2001 des Eigenbetriebes Kurverwaltung der Gemeinde Reichshof.



Beschlußvorschlag:

Der Werksausschuss empfiehlt / Der Gemeinderat beschließt gemäß § 26 Eigenbetriebsverordnung die Feststellung des Jahresabschlusses 2001 des Eigenbetriebes Kurverwaltung.


Der Jahresgewinn in Höhe von 27.301,62 DM (13.959,10 €) ist zu 13.650,81 DM

(6.979,55 €) der allgemeinen Rücklage zuzuführen und zu 13.650,81 DM (6.979,55 €) an den Haushalt der Gemeinde abzuführen.


Es wird folgender Beschluss gefasst:


Der Rat beschließt gemäß § 26 Eigenbetriebsverordnung die Feststellung des

Jahresabschlusses 2001 des Eigenbetriebes Kurverwaltung.

Der Jahresgewinn in Höhe von 27.301,62 DM (13.959,10 €) ist zu 13.650,81 DM

(6.979,55 €) der allgemeinen Rücklage zuzuführen und zu 13.650,81 DM

(6.979,55 €) an den Haushalt der Gemeinde abzuführen.



Die Vorlage der Verwaltung (Drucksache 600) vom 08.01.2003 wurde allen

Ratsmitgliedern zugestellt.



Abstimmungsergebnis:


dafür: 31 dagegen: 0 Enthaltung: 0