Beschluss: ungeändert beschlossen

Sachverhalt:

Die im Lageplan gekennzeichnete, neu geschaffene Straße soll zur Einordnung in das gemeindliche Straßensystem und zur ordnungsgemäßen Vergabe von Hausnummern eine Straßenbezeichnung erhalten.


Es soll der Name des bereits benannten Teilstückes der Gewerbeparkstraße fortgeführt werden.


Eine Widmung des gekennzeichneten Teilstückes erfolgt nach Abschluss der Vermessung und Aufnahme in das Kataster.



Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Reichshof beschließt, die oben genannte Erschließungsanlage im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 30, Gewerbegebiet Wehnrath, IV. Planabschnitt „Gewerbeparkstraße“ zu benennen.




Es wird folgender Beschluss gefasst:


Der Rat der Gemeinde Reichshof beschließt, die oben genannte Erschließungsanlage im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 30, Gewerbegebiet Wehnrath, IV. Planabschnitt "Gewerbeparkstraße" zu benennen.



Die Vorlage der Verwaltung Nr. 022 vom 29.09.2004 wurde allen Ratsmitgliedern zugestellt.



Abstimmungsergebnis:


dafür: 32 dagegen: 0 Enthaltung: 0