Beschluss: ungeändert beschlossen

Sachverhalt:


Gemäß § 67 Abs. 3 GO werden die ehrenamtlichen Stellvertreter des Bürgermeisters vom Bürgermeister eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.


Die Verwaltung schlägt für die Verpflichtung der ehrenamtlichen Stellvertreter die in den Verwaltungsvorschriften der Gemeindeordnung enthaltene Formulierung vor:


Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde“.


Es wird vorgeschlagen, dass der Bürgermeister die Verpflichtungsformel vorträgt und die stellvertretenden Bürgermeister sprechen sie nach.


Beschlußvorschlag:






Die Vorlage der Verwaltung Nr. 04 vom 23.09.2004 wurde allen Ratsmitgliedern zugestellt.


Bürgermeister Rolland bittet seine ehrenamtlichen Stellvertreter, Frau Himmerkus und Herrn Stangier, zu sich. Er verliest folgende Verpflichtungsformel:


Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde“.


Frau Himmerkus und Herr Stangier sprechen diese Formel nach.