Beschluss: ungeändert beschlossen

Sachverhalt:


Gem. § 67 Abs. 3 GO NW werden die Ratsmitglieder vom Bürgermeister eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.


Es wird vorgeschlagen, dass die Ratsmitglieder die Verpflichtungsformel nicht einzeln nachsprechen, sondern ihr Einverständnis durch Erheben von den Plätzen bekunden.

Der Bürgermeister trägt dann die Verpflichtungsformel vor. Ein bestimmter Wortlaut ist nicht vorgeschrieben. Die Verwaltung schlägt für die Verpflichtung der Ratsmitglieder die in den Verwaltungsvorschriften zur Gemeindeordnung empfohlene Formulierung vor:


Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehme, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde“.


Beschlußvorschlag:






Die Vorlage der Verwaltung Nr. 02 vom 23.09.2004 wurde allen Ratsmitgliedern zugestellt.


Die Ratsmitglieder erheben sich von ihren Plätzen und Bürgermeister Rolland verliest folgende Verpflichtungsformel:


Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde“.


Danach verpflichtet Bürgermeister Rolland jedes Ratsmitglied durch Handschlag.