Beschluss: ungeändert beschlossen

Sachverhalt:


Das Beamtenverhältnis des Bürgermeisters wird mit dem Tag der Annahme der Wahl, frühestens jedoch mit Beginn der Wahlzeit des Rates, begründet. Es bedarf keiner Ernennung (§ 195 Abs. 3 Landesbeamtengesetz NW). Das Beamtenverhältnis beginnt somit zum 01.10.2004.

Gem. § 65 Abs. 5 GO wird der Bürgermeister vom Altersvorsitzenden in einer Sitzung des Rates vereidigt und in sein Amt eingeführt.

Dem Bürgermeister wird ein bestätigendes Schreiben über seinen Amtsantritt ausgehändigt. Das Schreiben sollte der Bedeutung angemessen sein und insbesondere den Zeitpunkt des Beginns des Dienstverhältnisses ausweisen; eine rechtliche Vorgabe für die Gestaltung dieses Schreibens, insbesondere hinsichtlich der Unterschriftsbefugnis besteht nicht.


Bei Wiederwahl ist eine Wiederholung der Eidesleistung entbehrlich, wenn das bisherige Zeitbeamtenverhältnis ohne Unterbrechung in eine neues übergeht.


Der Altersvorsitzende überreicht dem Bürgermeister ein bestätigendes Schreiben über seinen Amtsantritt.





Die bei der Kommunalwahl am 26.09.2004 neu gewählten Ratsmitglieder der Gemeinde Reichshof haben sich heute auf schriftliche Einladung des Bürgermeisters Gregor Rolland vom 30.09.2004 zur konstituierenden Sitzung eingefunden.


Die Vorlage Nr. 01 vom 23.09.2004 wurde allen Ratsmitgliedern zugestellt.


Der Altersvorsitzende, Herr Manfred Stangier, eröffnet um 16:03 Uhr die konstituierende öffentliche Sitzung. Er verliest das bestätigende Schreiben vom 1. Oktober 2004 über den Amtsantritt des Bürgermeisters und händigt es Herrn Bürgermeister Rolland mit ehrenden Worten aus.


Nun übernimmt Bürgermeister Rolland die Leitung der Sitzung. Er bedankt sich für das Vertrauen der Wähler und betont, dass er auch nach wie vor ein Bürgermeister für alle Reichshofer sein werde und hofft auch weiterhin auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Rat.