Sachverhalt:

Mit der Vorlage 2020/00231, die in der Sitzung des Gemeinderates am 16.08.2022 nicht abschließend beraten wurde, wurde von der Verwaltung der Einstieg in eine Priorisierung der geplanten Baumaßnahmen nach Dringlichkeit angestrebt. Die Verwaltung wurde beauftragt, einen Vorschlag zur Investitionsplanung zu erarbeiten. Dieser wird hiermit vorgelegt.


Der sich inzwischen konkretisierende Entwurf der investiven Haushaltsplanung 2023 bis 2026, der

  • die bisherigen Planungen des Haushaltsjahres 2022 für den Zeitraum 2023 bis 2025,

  • den Grundsatzbeschluss des Gemeinderates vom 11.12.2017 zur Unterlassung einer Neuverschuldung sowie

  • die aktuell notwendigen Investitionsplanungen zu berücksichtigen hat,

sieht im aktuellen Planungsentwurf Neuverschuldungen von 4,28 Mio. EUR (2024), 0,33 Mio. EUR (2025) und 3,61 Mio. EUR (2026) vor.


Da im derzeitigen Planungsstand der konsumtiven Haushaltsplanung (Ergebnisplan) die akute Gefahr zur verpflichtenden Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts besteht, macht es keinen Sinn, in die im November 2022 beginnenden Haushaltsberatungen mit dem Entwurf eines Investitionsprogramms zu starten, das eine erhebliche Netto-Neuverschuldung vorsieht. Die sich aus einem solchen Investitionsprogramm ergebenden zusätzlichen Abschreibungen und erhöhten Kreditkreditbedarfe, sind als erhöhte Aufwendungen für Abschreibungen und Zinsen in der Ergebnisplanung zu berücksichtigten. Das Erreichen eines genehmigungsfähigen Haushalts 2023 würde dadurch nochmals wesentlich erschwert.


Der als Anlage beigefügte Entwurf des Investitionskonzepts 2023 bis 2026 muss daher insoweit angepasst werden, dass sowohl die bisherige Planung für die Jahre 2023 bis 2025 aus der Haushaltsplanung 2022 in die Betrachtung einbezogen wird, eine Netto-Neuverschuldung nicht eintritt und darüber hinaus die weiteren notwendigen Investitionen enthalten sind.

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Dies kann erreicht werden, indem


  • der Beginn der Investition Heizungsanlage des Schulzentrums Eckenhagen (5.000170.700.001) um ein Jahr von 2023 auf 2024 geschoben wird.



  • der Planansatz (120.000 EUR) des Jahres 2026 für die Investition 5.000198.700 Einsatz regenerativer Energien im GGM auf die Zeit nach dem Finanzplanungszeitraum verschoben wird.

  • der Beginn der Investition Energetische Sanierung Schwimmbad Wildbergerhütte (5.000243) um zwei Jahre von 2023 auf 2025 geschoben wird. Hierbei besteht jedoch die reale Gefahr, dass die zugesagten 2,5 Mio. EUR Zuschuss verloren gehen.



  • der Planansatz des Jahres 2026 für die Investition 5.000255.700 Energetische Sanierung der GGS Wildbergerhütte halbiert und auf die Zeit nach dem Finanzplanungszeitraum verschoben wird. Dies wird voraussichtlich die Bauzeit um 1 Jahr verlängern.

  • der Planansatz des Jahres 2026 für die Investition 5.000073.710 Fahrzeugbeschaffung Bauhof auf 0 EUR gesetzt wird, wobei gleichzeitig 50% des ursprünglichen Ansatzes (196.500 EUR) auf das Jahr 2025 vorgezogen wird. Faktisch bedeutet dies eine Kürzung um 196.500 EUR.

  • die neu in die Planung für das Jahr 2026 aufgenommenen Fahrzeugbeschaffungen der Feuerwehr: MTF LG West für 74.500 EUR, HLF LG Eckenhagen für 440.000 EUR und Rüstwagen LG West für 600.000 EUR um mindestens 1 Jahr auf die Zeit nach dem Finanzplanungszeitraum verschoben wird.

    Die neu angemeldeten MTF´s (je 74.000 EUR) für die LG´en Nosbach und Eckenhagen konnten im Jahr 2025 gemäß der Anmeldung berücksichtigt werden. Die Anschaffung zahlreicher Fahrzeuge in 2024 kann wie geplant durchgeführt werden.

  • die Planungen für die Fortschreibung des InHK Phase II u. a. so verändert werden, dass sich der Ausführungszeitraum um 1 Jahr verlängert. Konkret würde im Jahr 2025 nach der vorausgehenden Planungsphase für das InHK-Teilprojekt Denklingen/Brüchermühle eine einjährige Ausführungspause stattfinden. Dies ist noch mit dem Fördermittelgeber abzustimmen. Eine entsprechende Anfrage an die Ministerin ist gestellt.

  • der Planansatz des Jahres 2026 für die Investition 5.000067.700 Straßenbeleuchtung auf 0 EUR gesetzt wird, wobei gleichzeitig 100% des ursprünglichen Ansatzes (100.000 EUR) auf das Jahr 2025 vorgezogen wird. Faktisch bedeutet dies keine Kürzung.

  • der Planansatz (250.000 EUR) des Jahres 2026 für die Investition 5.000210.710 Ankauf Grundstücke Gewerbeflächenerweiterung auf die Zeit nach dem Finanzplanungszeitraum verschoben wird.

  • die Planansätze 2024 bis 2026 der Investition (6,0 Mio. EUR) und der dazugehörenden Zuweisung (5,4 Mio. EUR) für Touristik Wiehltalsperre (5.000256) gestrichen werden. Für eine Planung bleibt der Planansatz in 2023 bestehen, ebenso der 90 %ige Zuschuss.

Nur die Veränderungen in ihrer Gesamtheit bewirken, dass in allen Jahren -2023 bis 2026- der jahresbezogene Kreditbedarf unterhalb der jährlichen Tilgungsrate liegt und damit keine Netto-Neuverschuldung entsteht. Gleichzeitig ergibt sich durch die Listung im Entwurf des Investitionsprogramms bzw. der Nennung in dieser Vorlage eine realistische Perspektive.


Anlagen:


Investitionsprogramm HH 2023


Der Gemeinderat billigt den Entwurf eines Investitionskonzepts 2023 bis 2026 als Grundlage für die anstehende Haushaltsplanung 2023 und den Finanzplanungszeitraum 2024 bis 2026.



Es wird folgender Beschluss gefasst:

Der Rat der Gemeinde Reichshof vertagt die Beschlussfassung in die nächste Sitzung des Rates am 15.11.2022.


Gemeindekämmerer Dresbach erläutert die Vorlage und geht auf die notwendigen Verschiebungen der Baumaßnahmen im Investitionsplan ein.


Es schließt sich eine Aussprache an.


Ratsmitglied Schneider erkundigt sich, ob die Planung für das Schwimmbad in Wildbergerhütte, gemäß dem letzten Ratsbeschluss, bereits beauftragt ist. Aus der Vorlage könne man die Kosten nicht erkennen.

Frau Schmidt teilt mit, dass das Planungsbüro beauftragt worden ist. Die Kosten für den Bau sind in dieser Vorlage dargestellt, die Planungskosten werden in diesem Jahr fällig und sind daher nicht gesondert ausgewiesen.


Ratsmitglied Mohr-Simeonidis erkundigt sich, ob der Förderzeitraum für die Schwimmbadsanierung bereits verlängert worden ist. Durch die zeitliche Verschiebung der Baumaßnahme könne der Förderzeitraum nicht eingehalten werden.

Gemeindekämmerer Dresbach verneint dies und entgegnet, dass der Status der Bewilligung aus November 2021 so lange gilt, bis der Fördermittelgeber etwas gegenteiliges erklärt. Somit ist die Fördersumme in der Planung zu berücksichtigten.


Ratsmitglied Brach erkundigt sich, ob die Verschiebung der Baumaßnahme des Schwimmbades nicht im Widerspruch zum gefassten Ratsbeschluss, aus der Sitzung vom 16.08.2022, stehe. Durch die Verschiebung ist die zugesagte Förderung in Gefahr.

Zudem bemängelt sie, dass die vom Rat beschlossene Priorisierung der Schwimmbadsanierung nicht in der Vorlage korrigiert wurde.

Frau Schmidt führt aus, dass die Priorisierung in der Vorlage nicht geändert worden ist, da die Vorlage in die heutige Sitzung vertagt worden ist.

Ein Verlängerungsantrag des Förderzeitraumes ist erst Ende des Jahres 2024 möglich. Erste Gespräche mit dem Fördermittelgeber haben schon stattgefunden. Dass die Gefahr bestehe, die Förderung möglicherweise zu verlieren, ist in der Vorlage dargestellt.

Mit der heutigen neu eingebrachten Vorlage habe der Gemeindekämmerer in Zusammenarbeit mit den Fachabteilungen die Aufgabe aus der letzten Ratssitzung erfüllt, um dem Rat einen Gesamtüberblick zu verschaffen.

Maßnahmen können in der Reihenfolge getauscht werden. Es ist allerdings zu berücksichtigten, dass eine baulich begonnene Maßnahme auch über mehrere Jahre fortzuführen und zu finanzieren ist und in der Summe aller Investitionen die Netto-Neuverschuldungsgrenze einzuhalten ist.


Ratsmitglied Engelbertz erkundigt sich, wie die Verwaltung damit umgeht, wenn beispielsweise die alte Heizungsanlage in der Gesamtschule frühzeitig ausfällt.

Frau Schmidt teilt mit, dass die Verwaltung zur Zeit alles daran setze, die Lebensdauer der Heizung zu erhalten und zu verlängern. Sollte es zu einem Ausfall kommen, müssen die entsprechenden Maßnahmen dann beraten und Mittel ggf. frühzeitiger zur Verfügung gestellt werden.


Bürgermeister Gennies weist darauf hin, dass es wichtig ist, nicht den Überblick über alle Baumaßnahmen zu verlieren, gerade mit Hinblick auf den Ratsbeschluss, keine Netto-Neuverschuldung.


Ratsmitglied Schneider erkundigt sich, ob mit der Auftragsvergabe der Architekturleistung für das Schwimmbad Wildbergerhütte, nicht bereits sinngemäß, mit dem Bau begonnen worden ist.

Frau Schmidt verneint dies. Zwischen Planung und baulichem Beginn der Umsetzung kann durchaus eine zeitliche Unterbrechung erfolgen.


Ratsmitglied Barth spricht sich für den Verwaltungsvorschlag aus.


Ratsmitglied Krumm regt an, alle Baumaßnahmen wie geplant durchzuführen, da die steigenden Zinssätze dazu führen werden, dass die dafür notwendigen Kredite in den Kosten stark steigen.


Ratsmitglied Funke stellt gemäß der Geschäftsordnung, aufgrund von Beratungsbedarf, einen Vertagungsantrag in die nächste Sitzung des Rates am 15.11.2022.


Bürgermeister Gennies lässt über den Vertagungsantrag abstimmen.


Abstimmungsergebnis:


Dafür:

25

dagegen:

0

Enthaltung:

6