Beschluss: ungeändert beschlossen

Sachverhalt:

Herr Sascha Frede wurde am 09.03.2021 vom Rat kommissarisch zum stellvertretenden Leiter der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Reichshof bestellt, da er zu diesem Zeitpunkt noch nicht alle laufbahnrechtlichen Lehrgänge vorweisen konnte. Nun hat er diese erfolgreich absolviert und kann rechtlich jetzt endgültig zum stellvertretenden Leiter ernannt werden.


Nach dem BHKG NRW wird ein Stellvertreter auch nach der kommissarischen Bestellung für die Dauer von fünf Jahren durch Ernennung zum Ehrenbeamten bestellt. Eine Anerkennung der kommissarischen Übertragung auf die Dienstzeit ist nicht möglich (vgl. §17 VOFF NRW). Allerdings kann aus persönlichen Gründen die Dienstzeit verkürzt werden (vgl. § 11 Abs. 3 BHKG). Herr Frede möchte von diesem Recht Gebrauch machen.


Der Rat der Gemeinde Reichshof beschließt, Herrn Gemeindebrandinspektor Sascha Frede mit sofortiger Wirkung bis zum 28.02.2026 zum stellvertretenden Leiter der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Reichshof zu ernennen.


Es wird folgender Beschluss gefasst:

Der Rat der Gemeinde Reichshof beschließt, Herrn Gemeindebrandinspektor Sascha Frede mit sofortiger Wirkung bis zum 28.02.2026 zum stellvertretenden Leiter der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Reichshof zu ernennen.


Bürgermeister Gennies erläutert eingangs die Vorlage.


Er ruft zur Abstimmung auf.


Abstimmungsergebnis:


Dafür:

31

dagegen:

0

Enthaltung:

0



Bürgermeister Gennies bittet Herrn Frede nach vorne zu treten.


Bürgermeister Gennies erkundigt sich, ob Herr Frede die Wahl zum stellvertretenden Leiter der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Reichshof annimmt.

Herr Frede bejaht dies.


Bürgermeister Gennies ernennt Herrn Gemeindebrandinspektor Sascha Frede mit sofortiger Wirkung bis zum 28.02.2026 zum stellvertretenden Leiter der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Reichshof und nimmt ihm den Amtseid ab.